Gesetze sind oft unverständlich oder mehrdeutig formuliert. Bei JUSLINE können Rechtskundige Gesetzestexte kommentieren. Diese Kommentare helfen der Allgemeinheit, insbesondere Rechtssuchenden. "Offene Gesetzeskommentare" (mittlerweile mehr als 700) werden jeweils unter den einzelnen Paragrafen angezeigt, sie sind als "Open Content" frei zugänglich.
Dokumentieren auch Sie Ihre Fachkompetenz. Machen Sie mit. Verfassen Sie einen Offenen Gesetzeskommentar zu einem bestimmten Paragrafen. Schon mit wenigen Sätzen kann man viel sagen.
Überdies können Kommentatoren bei Erreichung einer Mindestanzahl von Zugriffen auf ihren Kommentar von der "Verwertungsgesellschaft Wort" (VG
Wort) eine Tantieme beziehen.
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Sehen Sie sich einige besondere Kommentare an. Etwa von Rechtsanwalt Mathias Effenberger zum Handelsrecht (
§ 87c HGB), von Rechtsanwalt Wolfgang Bormann zum Zivilrecht (
§ 2325 BGB), von Dipl. Rechtspfleger Thomas Hammacher zum Insolvenzrecht (
§ 1 InsVV) oder von Rechtsreferndar Ringo Krause zum Urheberrecht (
§ 1 UrhG).