Gesetze sind oft unverständlich oder mehrdeutig formuliert. Bei JUSLINE
können Rechtskundige Gesetzestexte kommentieren. Diese Kommentare helfen der
Allgemeinheit, insbesondere Rechtssuchenden. "Offene Gesetzeskommentare"
(mittlerweile beinahe 1.000) werden jeweils unter den einzelnen Paragrafen
angezeigt.
Dokumentieren auch Sie Ihre Fachkompetenz. Machen Sie mit. Verfassen Sie
einen Gesetzeskommentar zu einem bestimmten Paragrafen. Schon mit wenigen
Sätzen kann man viel sagen.
Sie können Ihr Wissen als "Open Content", also zur freien Einsicht, zur
Verfügung stellen, oder für Ihre Kommentierungen ein Entgelt verlangen.
Zudem können Kommentatoren bei Erreichung einer Mindestanzahl von Zugriffen
auf ihren Kommentar von der "Verwertungsgesellschaft Wort" (VG Wort) eine
Tantieme beziehen.
Mehr . . .
Besonders oft aufgesuchte Gesetze sind
BGB,
ZPO,
StGB,
StPO,
HGB,
WEG,
GG,
BauGB oder VOB/B, aber es ist natürlich durchaus reizvoll, sich eines "Nischenthemas" anzunehmen.