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AktG - Aktiengesetz

Übersicht

Zuletzt aktualisiert am: 15.04.2024

Erstes Buch
Aktiengesellschaft
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil
Gründung der Gesellschaft
§ 23 AktG - Feststellung der Satzung§ 24 AktG - (weggefallen)§ 25 AktG - Bekanntmachungen der Gesellschaft§ 26 AktG - Sondervorteile. Gründungsaufwand§ 27 AktG - Sacheinlagen, Sachübernahmen; Rückzahlung von Einlagen§ 28 AktG - Gründer§ 29 AktG - Errichtung der Gesellschaft§ 30 AktG - Bestellung des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Abschlußprüfers§ 31 AktG - Bestellung des Aufsichtsrats bei Sachgründung§ 32 AktG - Gründungsbericht§ 33 AktG - Gründungsprüfung. Allgemeines§ 33a AktG - Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung§ 34 AktG - Umfang der Gründungsprüfung§ 35 AktG - Meinungsverschiedenheiten zwischen Gründern und Gründungsprüfern. Vergütung und Auslagen der Gründungsprüfer§ 36 AktG - Anmeldung der Gesellschaft§ 36a AktG - Leistung der Einlagen§ 37 AktG - Inhalt der Anmeldung§ 37a AktG - Anmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung§ 38 AktG - Prüfung durch das Gericht§ 39 AktG - Inhalt der Eintragung§ 40 AktG - (weggefallen)§ 41 AktG - Handeln im Namen der Gesellschaft vor der Eintragung. Verbotene Aktienausgabe§ 42 AktG - Einpersonen-Gesellschaft(XXXX) §§ 43 und 44 AktG § 45 AktG - Sitzverlegung§ 46 AktG - Verantwortlichkeit der Gründer§ 47 AktG - Verantwortlichkeit anderer Personen neben den Gründern§ 48 AktG - Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats§ 49 AktG - Verantwortlichkeit der Gründungsprüfer§ 50 AktG - Verzicht und Vergleich§ 51 AktG - Verjährung der Ersatzansprüche§ 52 AktG - Nachgründung§ 53 AktG - Ersatzansprüche bei der Nachgründung
Dritter Teil
Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
§ 53a AktG - Gleichbehandlung der Aktionäre§ 54 AktG - Hauptverpflichtung der Aktionäre§ 55 AktG - Nebenverpflichtungen der Aktionäre§ 56 AktG - Keine Zeichnung eigener Aktien. Aktienübernahme für Rechnung der Gesellschaft oder durch ein abhängiges oder in Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen§ 57 AktG - Keine Rückgewähr, keine Verzinsung der Einlagen§ 58 AktG - Verwendung des Jahresüberschusses§ 59 AktG - Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn§ 60 AktG - Gewinnverteilung§ 61 AktG - Vergütung von Nebenleistungen§ 62 AktG - Haftung der Aktionäre beim Empfang verbotener Leistungen§ 63 AktG - Folgen nicht rechtzeitiger Einzahlung§ 64 AktG - Ausschluß säumiger Aktionäre§ 65 AktG - Zahlungspflicht der Vormänner§ 66 AktG - Keine Befreiung der Aktionäre von ihren Leistungspflichten§ 67 AktG - Eintragung im Aktienregister§ 67a AktG - Übermittlung von Informationen über Unternehmensereignisse; Begriffsbestimmungen§ 67b AktG - Übermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Aktionäre§ 67c AktG - Übermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Gesellschaft; Nachweis des Anteilsbesitzes§ 67d AktG - Informationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären§ 67e AktG - Verarbeitung und Berichtigung personenbezogener Daten der Aktionäre§ 67f AktG - Kosten; Verordnungsermächtigung§ 68 AktG - Übertragung von Namensaktien. Vinkulierung§ 69 AktG - Rechtsgemeinschaft an einer Aktie§ 70 AktG - Berechnung der Aktienbesitzzeit§ 71 AktG - Erwerb eigener Aktien§ 71a AktG - Umgehungsgeschäfte§ 71b AktG - Rechte aus eigenen Aktien§ 71c AktG - Veräußerung und Einziehung eigener Aktien§ 71d AktG - Erwerb eigener Aktien durch Dritte§ 71e AktG - Inpfandnahme eigener Aktien§ 72 AktG - Kraftloserklärung von Aktien im Aufgebotsverfahren§ 73 AktG - Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft§ 74 AktG - Neue Urkunden an Stelle beschädigter oder verunstalteter Aktien oder Zwischenscheine§ 75 AktG - Neue Gewinnanteilscheine
Vierter Teil
Verfassung der Aktiengesellschaft
Erster Abschnitt
Vorstand
Zweiter Abschnitt
Aufsichtsrat
Dritter Abschnitt
Benutzung des Einflusses auf die Gesellschaft
Vierter Abschnitt
Hauptversammlung
Erster Unterabschnitt
Rechte der Hauptversammlung
Zweiter Unterabschnitt
Einberufung der Hauptversammlung
Dritter Unterabschnitt
Verhandlungsniederschrift. Auskunftsrecht
Vierter Unterabschnitt
Stimmrecht
Fünfter Unterabschnitt
Sonderbeschluß
Sechster Unterabschnitt
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht
Siebenter Unterabschnitt
Sonderprüfung. Geltendmachung von Ersatzansprüchen
Fünfter Teil
Rechnungslegung Gewinnverwendung
Erster Abschnitt
Jahresabschluss und Lagebericht; Entsprechenserklärung und Vergütungsbericht
Zweiter Abschnitt
Prüfung des Jahresabschlusses
Erster Unterabschnitt
Prüfung durch Abschlußprüfer
Zweiter Unterabschnitt
Prüfung durch den Aufsichtsrat
Dritter Abschnitt
Feststellung des Jahresabschlusses. Gewinnverwendung
Erster Unterabschnitt
Feststellung des Jahresabschlusses
Zweiter Unterabschnitt
Gewinnverwendung
Dritter Unterabschnitt
Ordentliche Hauptversammlung
Vierter Abschnitt
Bekanntmachung des Jahresabschlusses
Sechster Teil
Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
Erster Abschnitt
Satzungsänderung
Zweiter Abschnitt
Maßnahmen der Kapitalbeschaffung
Erster Unterabschnitt
Kapitalerhöhung gegen Einlagen
Zweiter Unterabschnitt
Bedingte Kapitalerhöhung
Dritter Unterabschnitt
Genehmigtes Kapital
Vierter Unterabschnitt
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Fünfter Unterabschnitt
Wandelschuldverschreibungen. Gewinnschuldverschreibungen
Dritter Abschnitt
Maßnahmen der Kapitalherabsetzung
Erster Unterabschnitt
Ordentliche Kapitalherabsetzung
Zweiter Unterabschnitt
Vereinfachte Kapitalherabsetzung
Dritter Unterabschnitt
Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien. Ausnahme für Stückaktien
Vierter Unterabschnitt
Ausweis der Kapitalherabsetzung
Siebenter Teil
Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
Erster Abschnitt
Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
Erster Unterabschnitt
Allgemeines
Zweiter Unterabschnitt
Nichtigkeit bestimmter Hauptversammlungsbeschlüsse
Zweiter Abschnitt
Nichtigkeit des festgestellten Jahresabschlusses
Dritter Abschnitt
Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
Achter Teil
Auflösung und Nichtigerklärung der Gesellschaft
Erster Abschnitt
Auflösung
Erster Unterabschnitt
Auflösungsgründe und Anmeldung
Zweiter Unterabschnitt
Abwicklung
Zweiter Abschnitt
Nichtigerklärung der Gesellschaft
Zweites Buch
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Drittes Buch
Verbundene Unternehmen
Erster Teil
Unternehmensverträge
Erster Abschnitt
Arten von Unternehmensverträgen
Zweiter Abschnitt
Abschluß, Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen
Dritter Abschnitt
Sicherung der Gesellschaft und der Gläubiger
Vierter Abschnitt
Sicherung der außenstehenden Aktionäre bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen
Zweiter Teil
Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen
Erster Abschnitt
Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Bestehen eines Beherrschungsvertrags
Zweiter Abschnitt
Verantwortlichkeit bei Fehlen eines Beherrschungsvertrags
Dritter Teil
Eingegliederte Gesellschaften
Vierter Teil
Ausschluss von Minderheitsaktionären
Fünfter Teil
Wechselseitig beteiligte Unternehmen
Sechster Teil
Rechnungslegung im Konzern
Viertes Buch
Sonder-, Straf- und Schlußvorschriften
Erster Teil
Sondervorschriften bei Beteiligung von Gebietskörperschaften
Zweiter Teil
Gerichtliche Auflösung
Dritter Teil
Straf- und Bußgeldvorschriften. Schlußvorschriften

Das Aktiengesetz aus dem Jahre 1966 löste das bis dahin geltende „Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien“, das aus dem Jahre 1937 stammte, ab. Zusammen mit dem Aktiengesetz wurde das „Einführungsgesetz zum Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien“ erlassen.

Aktie an der Börse (© Björn Wylezich - Fotolia.com)
Aktie an der Börse
(© Björn Wylezich - Fotolia.com)

Als Gesetzeswerk von zunehmender, großer Bedeutung hat das Aktiengesetz vier Bücher. Das erste Buch (Paragraf 1- 277) behandelt die Gesetze und Regelungen zu Aktiengesellschaften, beispielsweise das Wesen der Aktiengesellschaft, die Gründerzahl und das Grundkapital. Im zweiten Buch (Paragraf 278 – 290) finden sich die Regelungen zur Kommanditgesellschaft auf Aktien, auch hier dreht es sich um das Wesen der KG, die Satzung, Hauptversammlung, das Wettbewerbsverbot und die Eintragung der persönlich haftenden Gesellschafter. Das dritte Buch (Paragraf 291 - 393) handelt von Verbundenen Unternehmen, während im vierten Buch (Paragraf 394 – 410) Sondervorschriften, Straf- und Schlussvorschriften zu finden sind. Das geltende Aktiengesetz lässt sich weiter in 18 Bereiche unterteilen.

Gründungsvorschriften

Nach den allgemeinen Vorschriften geht es um die Gründung von Gesellschaften, die Rechtsverhältnisse zwischen Gesellschafter und Gesellschaft sowie die Verfassung der Aktiengesellschaft. Im Weiteren sind Rechnungslegung und Gewinnverwendung, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung, Satzungsänderungen, der Rechtswert von Hauptversammlungsbeschlüssen und die Auflösung der Gesellschaft beschrieben. Zur Rechtslegung der Kommanditgesellschaft gehören die Unternehmensverträge, die Leistungsmacht sowie die Verantwortlichkeit bei einer Abhängigkeit von dem Unternehmen, der Gesetzestext befasst sich mit eingegliederten Gesellschaften und dem Ausschluss von Minderheitsaktionären, wechselseitig beteiligten Unternehmen. Ferner geht es abschließend im Aktiengesetz um Sondervorschriften bei einer Beteiligung von Gebietskörperschaften, die gerichtliche Auflösung der Kommanditgesellschaft sowie schließlich um Bußgelder und Strafvorschriften.

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