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Donnerstag, 17. Mai 2012
Inhaltsverzeichnis des Arbeitsgerichtsgesetzes, hier klicken
In seinem ersten Teil befasst sich das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) mit der Zuständigkeit der Gerichte in Arbeitssachen und mit allgemeinen Verfahrensvorschriften. Im zweiten Teil regelt das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) den Instanzenzug bis zum Bundesarbeitsgericht. Einzelheiten des Urteils- und Beschlussverfahrens bestimmt das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) in seinem dritten Teil. Regelungen für die Zusammensetzung eines Schiedsgerichtes und das Verfahren vor dem Schiedsgericht sieht das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) im vierten Teil vor.