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Freitag, 12. März 2010
Inhaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltsordnung, hier klicken
Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) definiert den Rechtsanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege. Im zweiten Teil regelt die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) die Voraussetzungen und das Erlöschen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) enthält im dritten Teil detaillierte Regelungen für Werbung und die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung. In diesem Teil enthält die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) auch Vorschriften für die Ausbildung von Referendaren. Die Bestimmungen betreffend Rechtsanwaltskammern sind im vierten Teil der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) enthalten.