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EStG - Einkommensteuergesetz

Übersicht

Zuletzt aktualisiert am: 25.03.2024

I.
Steuerpflicht
II.
Einkommen
1.
Sachliche Voraussetzungen für die Besteuerung
2.
Steuerfreie Einnahmen
3.
Gewinn
§ 4 EStG - Gewinnbegriff im Allgemeinen§ 4a EStG - Gewinnermittlungszeitraum, Wirtschaftsjahr§ 4b EStG - Direktversicherung§ 4c EStG - Zuwendungen an Pensionskassen§ 4d EStG - Zuwendungen an Unterstützungskassen§ 4e EStG - Beiträge an Pensionsfonds§ 4f EStG - Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen§ 4g EStG - Bildung eines Ausgleichspostens bei Entnahme nach § 4 Absatz 1 Satz 3§ 4h EStG - Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke)§ 4i EStG - Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug§ 4j EStG - Aufwendungen für Rechteüberlassungen§ 4k EStG - Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen§ 5 EStG - Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden§ 5a EStG - Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr§ 5b EStG - Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen§ 6 EStG - Bewertung§ 6a EStG - Pensionsrückstellung§ 6b EStG - Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter§ 6c EStG - Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Absatz 3 oder nach Durchschnittssätzen§ 6d EStG - Euroumrechnungsrücklage§ 6e EStG - Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten§ 7 EStG - Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung§ 7a EStG - Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen§ 7b EStG - Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau(XXXX) §§ 7c bis 7d EStG - (weggefallen)§ 7e EStG - (weggefallen)§ 7f EStG - (weggefallen)§ 7g EStG - Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe§ 7h EStG - Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen§ 7i EStG - Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen§ 7k EStG - (weggefallen)
4.
Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten
4a.
Umsatzsteuerrechtlicher Vorsteuerabzug
5.
Sonderausgaben
6.
Vereinnahmung und Verausgabung
7.
Nicht abzugsfähige Ausgaben
8.
Die einzelnen Einkunftsarten
a)
Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1)
b)
Gewerbebetrieb (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)
c)
Selbständige Arbeit (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3)
d)
Nichtselbständige Arbeit (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4)
e)
Kapitalvermögen (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5)
f)
Vermietung und Verpachtung (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6)
g)
Sonstige Einkünfte (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7)
h)
Gemeinsame Vorschriften
III.
Veranlagung
IV.
Tarif
V.
Steuerermäßigungen
1.
Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften
2.
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
2a.
Steuerermäßigung für Steuerpflichtige mit Kindern bei Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für Wohngebäude oder der Steuerbegünstigungen für eigengenutztes Wohneigentum
2b.
Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen
3.
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
4.
Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen
5.
Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer
6.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
VI.
Steuererhebung
1.
Erhebung der Einkommensteuer
2.
Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)
3.
Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer)
4.
Veranlagung von Steuerpflichtigen mit steuerabzugspflichtigen Einkünften
VII.
Steuerabzug bei Bauleistungen
VIII.
Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger
IX.
Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
§ 50b EStG - Prüfungsrecht§ 50c EStG - Entlastung vom Steuerabzug in bestimmten Fällen§ 50d EStG - Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung§ 50e EStG - Bußgeldvorschriften; Nichtverfolgung von Steuerstraftaten bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten§ 50f EStG - Bußgeldvorschriften§ 50g EStG - Entlastung vom Steuerabzug bei Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union§ 50h EStG - Bestätigung für Zwecke der Entlastung von Quellensteuern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft§ 50i EStG - Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen§ 50j EStG - Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen§ 51 EStG - Ermächtigungen§ 51a EStG - Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern§ 52 EStG - Anwendungsvorschriften§ 52a EStG - (weggefallen)§ 52b EStG - (weggefallen)§ 53 EStG - (weggefallen)§ 54 EStG - (weggefallen)§ 55 EStG - Schlussvorschriften (Sondervorschriften für die Gewinnermittlung nach § 4 oder nach Durchschnittssätzen bei vor dem 1. Juli 1970 angeschafftem Grund und Boden)§ 56 EStG - Sondervorschriften für Steuerpflichtige in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet§ 57 EStG - Besondere Anwendungsregeln aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands§ 58 EStG - Weitere Anwendung von Rechtsvorschriften, die vor Herstellung der Einheit Deutschlands in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gegolten haben(XXXX) §§ 59 bis 61 EStG - (weggefallen)
X.
Kindergeld
XI.
Altersvorsorgezulage
XII.
Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung
XIII.
Mobilitätsprämie
XIV.
Sondervorschriften zur Bewältigung der Corona-Pandemie
XV.
Energiepreispauschale
XVI.
Besteuerung der Gas-/Wärmepreisbremse

1934 konstituierte Adolf Hitler unter Zugrundelegung des Artikel 1 seines im März 1933 proklamierten Ermächtigungsgesetzes ein Einkommenssteuergesetz.

Staatsfinanzierung durch die Einkommenssteuer (© Dan Race - Fotolia.com)
Staatsfinanzierung durch die Einkommenssteuer
(© Dan Race - Fotolia.com)

Dieses, heute noch in leichten Abänderungen geltende Einkommensteuergesetz, beruht in grundsätzlichen Wesenszügen auf den gesetzlichen Regelungen aus dem Jahre 1920. Auch wurde das EStG 1946 mit einer drastischen Erhöhung der Steuer geändert. Die letzte Bekanntmachung des Gesetzes stammt aus dem Oktober 2009.

Grundlegendes aus dem EStG

Die Einkommensteuer versteht sich als Gemeinschaftssteuer, die Einkünfte aus der Einkommenssteuer gehen gleicherweise an Länder und Bund. Ein gewisser Anteil des Einkommensteueraufkommens geht an die Gemeinden. Das größte Steueraufkommen in der Einkommenssteuer ist die Lohnsteuer. Die Steuerpflicht, welche das Einkommenssteuergesetz beschreibt, erstreckt sich über sieben Einkunftsarten, die man aus der jährlichen Steuererklärung kennt.

Einkunftsarten

Zu nennen sind hier die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die Einkünfte aus Kapitalvermögen und schließlich die sonstigen Einkünfte. Beschränkt wir die Steuerpflicht auf ein Welteinkommen lediglich, wenn der Betroffene seinen Wohnsitz nicht gewöhnlich im Inland hat. Ansonsten sind alle natürlichen Personen unbeschränkt steuerpflichtig. Das Einkommenssteuergesetz gilt im Übrigen auch für juristische Personen wie zum Beispiel Kapitalgesellschaften.

Es existieren jedoch nach dem sogenannten „Spezialitätengrundsatz“ wie insbesondere im Körperschaftsteuergesetz, Vorschriften, welche die Paragrafen des Einkommensteuergesetzes aufheben. Die Einkommensteuer und mit ihr das EStG versteht sich als ein Hauptpfeiler des Steuersystems. Sie greift direkt und unmittelbar auf die individuellen Lebensumstände des Steuerpflichtigen zu, berücksichtigt seine jeweilige Leistungsfähigkeit. Annexsteuern oder auch Zuschlagssteuern sind Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, deren Bemessungsgrundlage die Höhe der anfallenden Lohnsteuer des Steuerpflichtigen ist.

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