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Samstag, 4. Februar 2012
Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (EuWG)
Erster Abschnitt Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
§ 1 EuWG Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze
§ 2 EuWG Wahlsystem, Sitzverteilung
§ 3 EuWG Gliederung des Wahlgebietes
§ 4 EuWG Geltung des Bundeswahlgesetzes
§ 5 EuWG Wahlorgane
§ 6 EuWG Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts
§ 6a EuWG Ausschluß vom Wahlrecht
§ 6b EuWG Wählbarkeit
§ 6c EuWG Verbot der mehrfachen Bewerbung zur Wahl
§ 7 EuWG Wahltag
§ 8 EuWG Wahlvorschlagsrecht
§ 9 EuWG Inhalt und Form der Wahlvorschläge
§ 10 EuWG Aufstellung der Wahlvorschläge
§ 11 EuWG Einreichung der Wahlvorschläge, Erklärung über die...
§ 12 EuWG Änderung und Zurücknahme von Wahlvorschlägen
§ 13 EuWG Beseitigung von Mängeln
§ 14 EuWG Zulassung der Wahlvorschläge, Entscheidung über di...
§ 15 EuWG Stimmzettel
§ 16 EuWG Stimmabgabe
§ 17 EuWG Wahlgeräte
§ 18 EuWG Feststellung des Wahlergebnisses
§ 19 EuWG Benachrichtigung der gewählten Bewerber
§ 20 EuWG Unterrichtung über das Wahlergebnis
Zweiter Abschnitt Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament
§ 21 EuWG Erwerb der Mitgliedschaft im Europäischen Parlamen...
§ 22 EuWG Ende und Verlust der Mitgliedschaft im Europäische...
§ 23 EuWG Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft
§ 24 EuWG Berufung von Listennachfolgern
Dritter Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 25 EuWG Wahlkosten, Wahlordnung
§ 26 EuWG Wahlprüfung und Anfechtung
§ 27 EuWG
§ 28 EuWG Staatliche Mittel für sonstige politische Vereinig...
§ 29 EuWG
§ 30 EuWG
Europawahlgesetz (EuWG) Fundstelle