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FlUUG - Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge

Übersicht

Zuletzt aktualisiert am: 29.04.2024

Erster Abschnitt
Anwendungsbereich
Zweiter Abschnitt
Organisation
Dritter Abschnitt
Untersuchung
Vierter Abschnitt
Berichte und ihre Bekanntgabe
Fünfter Abschnitt
Untersuchungskammer
Sechster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 94/56/EWG des Rates
vom 21. November 1994 über Grundsätze für die Untersuchung von
Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt (ABl. EG Nr. L 319
S. 14).
Das G wurde als Artikel 1 G 96-1-39/1 v. 26.8.1998 I 2470 (FlUUG/LuftRAnpG) vom
Bundestag beschlossen und ist gem. Art. 6 dieses G mWv 1.9.1998
in Kraft getreten.
(+++ Textnachweis ab: 1.9.1998 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EGRL 56/94 (CELEX Nr: 394L0056) +++)
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