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Dienstag, 22. Mai 2012

Gerichtskostengesetz (GKG)Haftungsausschluss


mit Kommentaren von Matteo Di Prima

Inhaltsverzeichnis des Gerichtskostengesetzes, hier klicken

 

Das Gerichtskostengesetz (GKG) regelt zunächst den Kostenansatz (Abschnitt 4). Ergänzend finden sich im Gerichtskostengesetz (GKG) die Wertvorschriften (Abschnitt 7). Das Gerichtskostengesetz (GKG) bestimmt aber auch die Details von Vorschuss und Vorauszahlungen (Abschnitt 3). Schließlich sieht das Gerichtskostengesetz (GKG) auch Beschwerde vor.




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