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Freitag, 12. März 2010

Gerichtskostengesetz (GKG)Haftungsausschluss


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Das Gerichtskostengesetz (GKG) regelt zunächst den Kostenansatz (Abschnitt 4). Ergänzend finden sich im Gerichtskostengesetz (GKG) die Wertvorschriften (Abschnitt 7). Das Gerichtskostengesetz (GKG) bestimmt aber auch die Details von Vorschuss und Vorauszahlungen (Abschnitt 3). Schließlich sieht das Gerichtskostengesetz (GKG) auch Beschwerde vor.




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