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Samstag, 4. Februar 2012

GmbH-Gesetz (GmbHG)Haftungsausschluss


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Inhaltsverzeichnis des GmbH-Gesetzes, hier klicken

 

Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbH-Gesetz (GmbHG) sieht für die Errichtung eines Gesellschaftsvertrages die notarielle Form vor. Für die Firma verlangt das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbH-Gesetz (GmbHG) die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbH-Gesetz (GmbHG) regelt die Vertretung der Gesellschaft durch Geschäftsführer. In seinem fünften Abschnitt enthält das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbH-Gesetz (GmbHG) die Regelungen für die Auflösung der Gesellschaft.




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