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Donnerstag, 11. März 2010
Inhaltsverzeichnis des Grundgesetzes, hier klicken
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) benennt die Grundrechte. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) werden aber auch die föderalen Gewichte zwischen Bund und Ländern bestimmt. So sieht das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) einen Gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat vor. Auch die Gesetzgebung des Bundes findet im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) ihren Rahmen. Die Rolle des Bundesverfassungsgerichtes und jene der Richter allgemein definiert das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) in seinem IX. Teil.