Erstes Buch
Handelsstand
Erster Abschnitt
Kaufleute
Zweiter Abschnitt
Handelsregister; Unternehmensregister
Dritter Abschnitt
Handelsfirma
Vierter Abschnitt
Handelsbücher
Fünfter Abschnitt
Prokura und
Handlungsvollmacht
Sechster Abschnitt
Handlungsgehilfen und
Handlungslehrlinge
Siebenter Abschnitt
Handelsvertreter
Achter Abschnitt
Handelsmakler
Neunter Abschnitt
Bußgeldvorschriften
Zweites Buch
Handelsgesellschaften und stille
Gesellschaft
Erster Abschnitt
Offene Handelsgesellschaft
Erster Titel
Errichtung der Gesellschaft
Zweiter Titel
Rechtsverhältnis der
Gesellschafter untereinander
Dritter Titel
Rechtsverhältnis der
Gesellschafter zu Dritten
Vierter Titel
Auflösung der Gesellschaft und
Ausscheiden von Gesellschaftern
Fünfter Titel
Liquidation der Gesellschaft
Sechster Titel
Verjährung. Zeitliche Begrenzung
der Haftung.
Zweiter Abschnitt
Kommanditgesellschaft
Dritter Abschnitt
Stille Gesellschaft
Drittes Buch
Handelsbücher
Erster Abschnitt
Vorschriften für alle
Kaufleute
Erster Unterabschnitt
Buchführung. Inventar
Zweiter Unterabschnitt
Eröffnungsbilanz.
Jahresabschluß
Erster Titel
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Titel
Ansatzvorschriften
Dritter Titel
Bewertungsvorschriften
Dritter Unterabschnitt
Aufbewahrung und
Vorlage
Vierter Unterabschnitt
Landesrecht
Zweiter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften
für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften,
Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit
beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
Erster Unterabschnitt
Jahresabschluß
der Kapitalgesellschaft und Lagebericht
Erster Titel
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Titel
Bilanz
Dritter Titel
Gewinn- und Verlustrechnung
Fünfter Titel
Anhang
Sechster Titel
Lagebericht
Zweiter Unterabschnitt
Konzernabschluß
und Konzernlagebericht
Erster Titel
Anwendungsbereich
Zweiter Titel
Konsolidierungskreis
Dritter Titel
Inhalt und Form des
Konzernabschlusses
Vierter Titel
Vollkonsolidierung
Fünfter Titel
Bewertungsvorschriften
Sechster Titel
Anteilmäßige Konsolidierung
Siebenter Titel
Assoziierte Unternehmen
Achter Titel
Konzernanhang
Neunter Titel
Konzernlagebericht
Zehnter Titel
Konzernabschluss nach
internationalen Rechnungslegungsstandards
Dritter Unterabschnitt
Prüfung
Vierter Unterabschnitt
Offenlegung. Prüfung durch die das Unternehmensregister führende Stelle
Fünfter Unterabschnitt
Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften
Sechster Unterabschnitt
Straf- und BußgeldvorschriftenOrdnungsgelder
Erster Titel
Straf- und Bußgeldvorschriften
Zweiter Titel
Ordnungsgelder
Dritter Titel
Gemeinsame Vorschriften für Straf-, Bußgeld- und Ordnungsgeldverfahren
Dritter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften
für eingetragene Genossenschaften
Vierter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften für
Unternehmen bestimmter Geschäftszweige
Erster Unterabschnitt
Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
Erster Titel
Anwendungsbereich
Zweiter Titel
Jahresabschluß, Lagebericht,
Zwischenabschluß
Dritter Titel
Bewertungsvorschriften
Vierter Titel
Währungsumrechnung
Fünfter Titel
Konzernabschluß, Konzernlagebericht,
Konzernzwischenabschluß
Sechster Titel
Prüfung
Siebenter Titel
Offenlegung
Achter Titel
Straf- und Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder
Zweiter Unterabschnitt
Ergänzende Vorschriften
für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds
Erster Titel
Anwendungsbereich
Zweiter Titel
Jahresabschluß, Lagebericht
Dritter Titel
Bewertungsvorschriften
Vierter Titel
Versicherungstechnische
Rückstellungen
Fünfter Titel
Konzernabschluß, Konzernlagebericht
Sechster Titel
Prüfung
Siebenter Titel
Offenlegung
Achter Titel
Straf- und Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder
Dritter Unterabschnitt
Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors
Erster Titel
Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
Zweiter Titel
Zahlungsbericht, Konzernzahlungsbericht und Offenlegung
Dritter Titel
Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder
Fünfter Abschnitt
Privates Rechnungslegungsgremium.
Rechnungslegungsbeirat
Viertes Buch
Handelsgeschäfte
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Handelskauf
Dritter Abschnitt
Kommissionsgeschäft
Vierter Abschnitt
Frachtgeschäft
Erster Unterabschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Unterabschnitt
Beförderung von Umzugsgut
Dritter Unterabschnitt
Beförderung mit
verschiedenartigen Beförderungsmitteln
Fünfter Abschnitt
Speditionsgeschäft
Sechster Abschnitt
Lagergeschäft
Fünftes Buch
Seehandel
Erster Abschnitt
Personen der Schifffahrt
Zweiter Abschnitt
Beförderungsverträge
Erster Unterabschnitt
Seefrachtverträge
Erster Titel
Stückgutfrachtvertrag
Erster Untertitel
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Untertitel
Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes
Dritter Untertitel
Beförderungsdokumente
Zweiter Titel
Reisefrachtvertrag
Zweiter Unterabschnitt
Personenbeförderungsverträge
Dritter Abschnitt
Schiffsüberlassungsverträge
Erster Unterabschnitt
Schiffsmiete
Zweiter Unterabschnitt
Zeitcharter
Vierter Abschnitt
Schiffsnotlagen
Erster Unterabschnitt
Schiffszusammenstoß
Zweiter Unterabschnitt
Bergung
Dritter Unterabschnitt
Große Haverei
Fünfter Abschnitt
Schiffsgläubiger
Sechster Abschnitt
Verjährung
Siebter Abschnitt
Allgemeine Haftungsbeschränkung
Achter Abschnitt
Verfahrensvorschriften
Im Handelsgesetzbuch ist der wesentliche Inhalt des Handelsrechts in Deutschland beschrieben. Für Kaufleute gilt das Bürgerliche Gesetzbuch nur in zweiter Linie und unterstützend, also subsidiär.
HGB - Gesetze
(© rcx - Fotolia.com)
Die ausgesprochene Grundlage für das HGB ist der Rechtsschein. Ein Rechtsschein heißt, dass tatsächliche Realität und rechtliche Wirklichkeit auseinanderfallen und nun jemand, berechtigterweise, darauf vertraut, dass eine gewisse, in der Wirklichkeit nicht existente, Rechtslage sich verwirklicht. Das nennt sich positive Vertrauensentsprechung und findet bei jedem Handel statt. Der Rechtsschein hat im Handelsrecht besondere Bedeutung und ist speziell geschützt.
Einige Vorschriften des BGB sind dem HGB unbekannt, um den Handelsverkehr beschleunigt abwickeln zu können. Wer erklärt, er sei Kaufmann, setzt damit einen Rechtsschein in Kraft und wird dementsprechend, beispielsweise bei kaufmännischen Bestätigungsschreiben, der schweigenden Zustimmung nach Paragraf 362 Absatz 1 HGB ausgesetzt. Das Handelsrecht setzt voraus, dass Kaufleute Handelsgeschäfte versierter abwickeln als der herkömmliche, durchaus schützenswerte Verbraucher.
Historische Vorläufer und aktuelle Entwicklungen
Vor dem jetzigen Handelsgesetzbuch gab es das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch ADHGB aus dem Jahre 1861. Das Handelsgesetzbuch, das in novellierter Form heute noch gültig ist, wurde am 10. Mai 1897 beschlossen und trat zusammen mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch zum 01. Januar des neuen Jahrhunderts in Kraft. In seiner jetzigen Form ist das im HGB zusammengefasste Handelsrecht sehr stark durch die Rechtsprechung der Europäischen Union tangiert.
Im Handelsgesetzbuch finden sich Maßregeln für KG, stille Gesellschaft sowie OHG. Für Kapitalgesellschaften sind Regeln zu Berichten und Abschlüssen enthalten. Weiter gibt es ergänzende Vorschriften, die Kreditinstitute, Genossenschaften und Versicherungsunternehmen betreffen. Mit einigen wenigen Strafvorschriften gehört das HGB ebenso zum Nebenstrafrecht.
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1981 +++)
(+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr Anlage I Kap. III D III Nr. 1 nicht mehr anzuwenden gem.
§ 1 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a G v. 19.4.2006 I 866, 891 (BMJMaßgabenBerG) mWv 25.4.2006 und aufgrund EinigVtr Anlage I Kap. VIII A III Nr. 2 nicht mehr anzuwenden gem. Art. 109 Nr. 3 Buchst. a DBuchst. aa G v. 8.12.2010 I 1864 mWv 15.12.2010 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. Art. 75 HGBEG +++)
(+++ Zur Anwendung vgl.
§ 124 Abs. 1 Satz 2 KAGB u.
§ 149 Abs. 1 Satz 2 KAGB +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 8b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 vgl. §
§ 45 Abs. 4 KAGB +++)
(+++ Zur Nichtanwendung d. §§ 132 bis 135 vgl.
§ 10 Abs. 5 KredWG +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 133 Abs. 2 vgl.
§ 161 Abs. 1 Satz 3 KAGB +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 147 vgl.
§ 129 Abs. 2 Satz 2 KAGB u.
§ 154 Abs. 2 Nr. 2 KAGB +++)
(+++ Zur Anwendung d.
§ 264 Abs. 1 Satz 4, Abs. 3 u. 4 vgl.
§ 46 Satz 2 KAGB u.
§ 135 Abs. 2 Satz 2 KAGB +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 264b vgl.
§ 46 Satz 2 KAGB u.
§ 135 Abs. 2 Satz 2 KAGB +++)
(+++ Zur Anwendung d.
§ 325 Abs. 1 Satz 1 u. 7, Abs. 2 bis 2b, 5 u. 6 vgl.
§ 160 Abs 1 KAGB +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 328 vgl.
§ 160 Abs. 1 KAGB +++)
(+++ Zur Anwendung d.
§ 329 Abs. 1, 2 u. 4 vgl.
§ 160 Abs. 1 KAGB +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 335 vgl.
§ 160 Abs. 1 KAGB +++)
(+++ Zur erstmaligen Anwendung d. § 335a Abs. 3 vgl. Art. 70 Abs. 3 Satz 2 HGBEG +++)
(+++ Zur erstmaligen Andwendung d.
§ 331 Nr. 3 u. 3a u. § 342b Abs. 2 Satz 1 vgl. Art. 62 HGBEG +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 335 Abs. 5 Satz 11 und 12 vgl. Art. 66 Abs. 6 HGBEG +++)
(+++ Zum Außerkrafttreten d. § 335 Abs. 5 Satz 11 und 12 vgl. Art. 66 Abs. 6 HGBEG +++)
(+++ Amtliche Hinweise des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EGRL 38/2003 (CELEX Nr: 32003L0038) EGRL 51/2003 (CELEX Nr: 32003L0051) EGRL 65/2001 (CELEX Nr: 32001L0065) vgl. V v. 4.12.2004 I 3166 Umsetzung der EGRL 58/2003 (CELEX Nr: 32003L0058) EGRL 109/2004 (CELEX Nr: 32004L0109) vgl. V v. 10.11.2006 I 2553 Umsetzung der EGRL 65/2001 (CELEX Nr: 32001L0065) EGRL 51/2003 (CELEX Nr: 32003L0051) EGRL 43/2006 (CELEX Nr: 32006L0043) EGRL 46/2006 (CELEX Nr: 32006L0046) vgl. G v. 25.5.2009 I 1102 Umsetzung der EURL 6/2012 (CELEX Nr: 32012L0006) vgl. G v. 20.12.2012 I 2751 +++)In Kraft getreten am 1.1.1900 gem. Art. 1 Abs. 1 EGHGB 4101-1 u. Art. 1 EGBGB 400-1; §§ 59 bis 64 u. 66 bis 83 in Kraft getreten am 1.1.1898 gem. Art. 1 Abs. 2 EGHGB 4101-1