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HGB - Handelsgesetzbuch

Übersicht

Zuletzt aktualisiert am: 25.03.2024

Erstes Buch
Handelsstand
Erster Abschnitt
Kaufleute
Zweiter Abschnitt
Handelsregister; Unternehmensregister
Dritter Abschnitt
Handelsfirma
Vierter Abschnitt
Handelsbücher
Fünfter Abschnitt
Prokura und Handlungsvollmacht
Sechster Abschnitt
Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge
Siebenter Abschnitt
Handelsvertreter
Achter Abschnitt
Handelsmakler
Neunter Abschnitt
Bußgeldvorschriften
Zweites Buch
Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft
Erster Abschnitt
Offene Handelsgesellschaft
Erster Titel
Errichtung der Gesellschaft
Zweiter Titel
Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander
Dritter Titel
Rechtsverhältnis der Gesellschafter zu Dritten
Vierter Titel
Auflösung der Gesellschaft und Ausscheiden von Gesellschaftern
Fünfter Titel
Liquidation der Gesellschaft
Sechster Titel
Verjährung. Zeitliche Begrenzung der Haftung.
Zweiter Abschnitt
Kommanditgesellschaft
Dritter Abschnitt
Stille Gesellschaft
Drittes Buch
Handelsbücher
Erster Abschnitt
Vorschriften für alle Kaufleute
Erster Unterabschnitt
Buchführung. Inventar
Zweiter Unterabschnitt
Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß
Erster Titel
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Titel
Ansatzvorschriften
Dritter Titel
Bewertungsvorschriften
Dritter Unterabschnitt
Aufbewahrung und Vorlage
Vierter Unterabschnitt
Landesrecht
Zweiter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
Erster Unterabschnitt
Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht
Erster Titel
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Titel
Bilanz
Dritter Titel
Gewinn- und Verlustrechnung
Fünfter Titel
Anhang
Sechster Titel
Lagebericht
Zweiter Unterabschnitt
Konzernabschluß und Konzernlagebericht
Erster Titel
Anwendungsbereich
Zweiter Titel
Konsolidierungskreis
Dritter Titel
Inhalt und Form des Konzernabschlusses
Vierter Titel
Vollkonsolidierung
Fünfter Titel
Bewertungsvorschriften
Sechster Titel
Anteilmäßige Konsolidierung
Siebenter Titel
Assoziierte Unternehmen
Achter Titel
Konzernanhang
Neunter Titel
Konzernlagebericht
Zehnter Titel
Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards
Dritter Unterabschnitt
Prüfung
Vierter Unterabschnitt
Offenlegung. Prüfung durch die das Unternehmensregister führende Stelle
Fünfter Unterabschnitt
Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften
Sechster Unterabschnitt
Straf- und BußgeldvorschriftenOrdnungsgelder
Erster Titel
Straf- und Bußgeldvorschriften
Zweiter Titel
Ordnungsgelder
Dritter Titel
Gemeinsame Vorschriften für Straf-, Bußgeld- und Ordnungsgeldverfahren
Dritter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften
Vierter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige
Erster Unterabschnitt
Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
Erster Titel
Anwendungsbereich
Zweiter Titel
Jahresabschluß, Lagebericht, Zwischenabschluß
Dritter Titel
Bewertungsvorschriften
Vierter Titel
Währungsumrechnung
Fünfter Titel
Konzernabschluß, Konzernlagebericht, Konzernzwischenabschluß
Sechster Titel
Prüfung
Siebenter Titel
Offenlegung
Achter Titel
Straf- und Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder
Zweiter Unterabschnitt
Ergänzende Vorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds
Erster Titel
Anwendungsbereich
Zweiter Titel
Jahresabschluß, Lagebericht
Dritter Titel
Bewertungsvorschriften
Vierter Titel
Versicherungstechnische Rückstellungen
Fünfter Titel
Konzernabschluß, Konzernlagebericht
Sechster Titel
Prüfung
Siebenter Titel
Offenlegung
Achter Titel
Straf- und Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder
Dritter Unterabschnitt
Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors
Erster Titel
Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
Zweiter Titel
Zahlungsbericht, Konzernzahlungsbericht und Offenlegung
Dritter Titel
Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder
Fünfter Abschnitt
Privates Rechnungslegungsgremium. Rechnungslegungsbeirat
Viertes Buch
Handelsgeschäfte
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Handelskauf
Dritter Abschnitt
Kommissionsgeschäft
Vierter Abschnitt
Frachtgeschäft
Erster Unterabschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 407 HGB - Frachtvertrag§ 408 HGB - Frachtbrief. Verordnungsermächtigung§ 409 HGB - Beweiskraft des Frachtbriefs§ 410 HGB - Gefährliches Gut§ 411 HGB - Verpackung. Kennzeichnung§ 412 HGB - Verladen und Entladen. Verordnungsermächtigung§ 413 HGB - Begleitpapiere§ 414 HGB - Verschuldensunabhängige Haftung des Absenders in besonderen Fällen§ 415 HGB - Kündigung durch den Absender§ 416 HGB - Anspruch auf Teilbeförderung§ 417 HGB - Rechte des Frachtführers bei Nichteinhaltung der Ladezeit§ 418 HGB - Nachträgliche Weisungen§ 419 HGB - Beförderungs- und Ablieferungshindernisse§ 420 HGB - Zahlung. Frachtberechnung§ 421 HGB - Rechte des Empfängers. Zahlungspflicht§ 422 HGB - Nachnahme§ 423 HGB - Lieferfrist§ 424 HGB - Verlustvermutung§ 425 HGB - Haftung für Güter- und Verspätungsschäden. Schadensteilung§ 426 HGB - Haftungsausschluߧ 427 HGB - Besondere Haftungsausschlußgründe§ 428 HGB - Haftung für andere§ 429 HGB - Wertersatz§ 430 HGB - Schadensfeststellungskosten§ 431 HGB - Haftungshöchstbetrag§ 432 HGB - Ersatz sonstiger Kosten§ 433 HGB - Haftungshöchstbetrag bei sonstigen Vermögensschäden§ 434 HGB - Außervertragliche Ansprüche§ 435 HGB - Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen§ 436 HGB - Haftung der Leute§ 437 HGB - Ausführender Frachtführer§ 438 HGB - Schadensanzeige§ 439 HGB - Verjährung§ 440 HGB - Pfandrecht des Frachtführers§ 441 HGB - Nachfolgender Frachtführer§ 442 HGB - Rang mehrerer Pfandrechte§ 443 HGB - Ladeschein. Verordnungsermächtigung§ 444 HGB - Wirkung des Ladescheins. Legitimation§ 445 HGB - Ablieferung gegen Rückgabe des Ladescheins§ 446 HGB - Befolgung von Weisungen§ 447 HGB - Einwendungen§ 448 HGB - Traditionswirkung des Ladescheins§ 449 HGB - Abweichende Vereinbarungen über die Haftung§ 450 HGB - Anwendung von Seefrachtrecht
Zweiter Unterabschnitt
Beförderung von Umzugsgut
Dritter Unterabschnitt
Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln
Fünfter Abschnitt
Speditionsgeschäft
Sechster Abschnitt
Lagergeschäft
Fünftes Buch
Seehandel
Erster Abschnitt
Personen der Schifffahrt
Zweiter Abschnitt
Beförderungsverträge
Erster Unterabschnitt
Seefrachtverträge
Erster Titel
Stückgutfrachtvertrag
Erster Untertitel
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Untertitel
Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes
Dritter Untertitel
Beförderungsdokumente
Zweiter Titel
Reisefrachtvertrag
Zweiter Unterabschnitt
Personenbeförderungsverträge
Dritter Abschnitt
Schiffsüberlassungsverträge
Erster Unterabschnitt
Schiffsmiete
Zweiter Unterabschnitt
Zeitcharter
Vierter Abschnitt
Schiffsnotlagen
Erster Unterabschnitt
Schiffszusammenstoß
Zweiter Unterabschnitt
Bergung
Dritter Unterabschnitt
Große Haverei
Fünfter Abschnitt
Schiffsgläubiger
Sechster Abschnitt
Verjährung
Siebter Abschnitt
Allgemeine Haftungsbeschränkung
Achter Abschnitt
Verfahrensvorschriften

Im Handelsgesetzbuch ist der wesentliche Inhalt des Handelsrechts in Deutschland beschrieben. Für Kaufleute gilt das Bürgerliche Gesetzbuch nur in zweiter Linie und unterstützend, also subsidiär.

HGB - Gesetze (© rcx - Fotolia.com)
HGB - Gesetze
(© rcx - Fotolia.com)

Die ausgesprochene Grundlage für das HGB ist der Rechtsschein. Ein Rechtsschein heißt, dass tatsächliche Realität und rechtliche Wirklichkeit auseinanderfallen und nun jemand, berechtigterweise, darauf vertraut, dass eine gewisse, in der Wirklichkeit nicht existente, Rechtslage sich verwirklicht. Das nennt sich positive Vertrauensentsprechung und findet bei jedem Handel statt. Der Rechtsschein hat im Handelsrecht besondere Bedeutung und ist speziell geschützt.

Einige Vorschriften des BGB sind dem HGB unbekannt, um den Handelsverkehr beschleunigt abwickeln zu können. Wer erklärt, er sei Kaufmann, setzt damit einen Rechtsschein in Kraft und wird dementsprechend, beispielsweise bei kaufmännischen Bestätigungsschreiben, der schweigenden Zustimmung nach Paragraf 362 Absatz 1 HGB ausgesetzt. Das Handelsrecht setzt voraus, dass Kaufleute Handelsgeschäfte versierter abwickeln als der herkömmliche, durchaus schützenswerte Verbraucher.

Historische Vorläufer und aktuelle Entwicklungen

Vor dem jetzigen Handelsgesetzbuch gab es das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch ADHGB aus dem Jahre 1861. Das Handelsgesetzbuch, das in novellierter Form heute noch gültig ist, wurde am 10. Mai 1897 beschlossen und trat zusammen mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch zum 01. Januar des neuen Jahrhunderts in Kraft. In seiner jetzigen Form ist das im HGB zusammengefasste Handelsrecht sehr stark durch die Rechtsprechung der Europäischen Union tangiert.

Im Handelsgesetzbuch finden sich Maßregeln für KG, stille Gesellschaft sowie OHG. Für Kapitalgesellschaften sind Regeln zu Berichten und Abschlüssen enthalten. Weiter gibt es ergänzende Vorschriften, die Kreditinstitute, Genossenschaften und Versicherungsunternehmen betreffen. Mit einigen wenigen Strafvorschriften gehört das HGB ebenso zum Nebenstrafrecht.

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(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1981 +++)
(+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr Anlage I Kap. III D III Nr. 1 nicht mehr anzuwenden gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a G v. 19.4.2006 I 866, 891 (BMJMaßgabenBerG) mWv 25.4.2006 und aufgrund EinigVtr Anlage I Kap. VIII A III Nr. 2 nicht mehr anzuwenden gem. Art. 109 Nr. 3 Buchst. a DBuchst. aa G v. 8.12.2010 I 1864 mWv 15.12.2010 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. Art. 75 HGBEG +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 124 Abs. 1 Satz 2 KAGB u. § 149 Abs. 1 Satz 2 KAGB +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 8b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 vgl. § § 45 Abs. 4 KAGB +++)
(+++ Zur Nichtanwendung d. §§ 132 bis 135 vgl. § 10 Abs. 5 KredWG +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 133 Abs. 2 vgl. § 161 Abs. 1 Satz 3 KAGB +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 147 vgl. § 129 Abs. 2 Satz 2 KAGB u. § 154 Abs. 2 Nr. 2 KAGB +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 264 Abs. 1 Satz 4, Abs. 3 u. 4 vgl. § 46 Satz 2 KAGB u. § 135 Abs. 2 Satz 2 KAGB +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 264b vgl. § 46 Satz 2 KAGB u. § 135 Abs. 2 Satz 2 KAGB +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 325 Abs. 1 Satz 1 u. 7, Abs. 2 bis 2b, 5 u. 6 vgl. § 160 Abs 1 KAGB +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 328 vgl. § 160 Abs. 1 KAGB +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 329 Abs. 1, 2 u. 4 vgl. § 160 Abs. 1 KAGB +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 335 vgl. § 160 Abs. 1 KAGB +++)
(+++ Zur erstmaligen Anwendung d. § 335a Abs. 3 vgl. Art. 70 Abs. 3 Satz 2 HGBEG +++)
(+++ Zur erstmaligen Andwendung d. § 331 Nr. 3 u. 3a u. § 342b Abs. 2 Satz 1 vgl. Art. 62 HGBEG +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 335 Abs. 5 Satz 11 und 12 vgl. Art. 66 Abs. 6 HGBEG +++)
(+++ Zum Außerkrafttreten d. § 335 Abs. 5 Satz 11 und 12 vgl. Art. 66 Abs. 6 HGBEG +++)
(+++ Amtliche Hinweise des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EGRL 38/2003 (CELEX Nr: 32003L0038) EGRL 51/2003 (CELEX Nr: 32003L0051) EGRL 65/2001 (CELEX Nr: 32001L0065) vgl. V v. 4.12.2004 I 3166 Umsetzung der EGRL 58/2003 (CELEX Nr: 32003L0058) EGRL 109/2004 (CELEX Nr: 32004L0109) vgl. V v. 10.11.2006 I 2553 Umsetzung der EGRL 65/2001 (CELEX Nr: 32001L0065) EGRL 51/2003 (CELEX Nr: 32003L0051) EGRL 43/2006 (CELEX Nr: 32006L0043) EGRL 46/2006 (CELEX Nr: 32006L0046) vgl. G v. 25.5.2009 I 1102 Umsetzung der EURL 6/2012 (CELEX Nr: 32012L0006) vgl. G v. 20.12.2012 I 2751 +++)In Kraft getreten am 1.1.1900 gem. Art. 1 Abs. 1 EGHGB 4101-1 u. Art. 1 EGBGB 400-1; §§ 59 bis 64 u. 66 bis 83 in Kraft getreten am 1.1.1898 gem. Art. 1 Abs. 2 EGHGB 4101-1

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