(+++ Textnachweis ab: 6.11.2015 +++)Die V wurde als Artikel 1 der V v. 29.10.2015 I 1894 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 8 Satz 1 dieser V am 6.11.2015 in Kraft getreten.
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