Allgemeiner Teil
Erster Abschnitt
Das Strafgesetz
Erster Titel
Geltungsbereich
Zweiter Titel
Sprachgebrauch
Zweiter Abschnitt
Die Tat
Erster Titel
Grundlagen der Strafbarkeit
Zweiter Titel
Versuch
Dritter Titel
Täterschaft und Teilnahme
Vierter Titel
Notwehr und Notstand
Fünfter Titel
Straflosigkeit parlamentarischer
Äußerungen und Berichte
Dritter Abschnitt
Rechtsfolgen der Tat
Erster Titel
Strafen
Freiheitsstrafe
Geldstrafe
Nebenstrafe
Nebenfolgen
Zweiter Titel
Strafbemessung
Dritter Titel
Strafbemessung bei mehreren
Gesetzesverletzungen
Vierter Titel
Strafaussetzung zur Bewährung
Fünfter Titel
Verwarnung mit Strafvorbehalt
Absehen von Strafe
Sechster Titel
Maßregeln der Besserung und
Sicherung
Freiheitsentziehende Maßregeln
Führungsaufsicht
Entziehung der Fahrerlaubnis
Berufsverbot
Gemeinsame Vorschriften
Siebenter Titel
Einziehung
Vierter Abschnitt
Strafantrag, Ermächtigung,
Strafverlangen
Fünfter Abschnitt
Verjährung
Erster Titel
Verfolgungsverjährung
Zweiter Titel
Vollstreckungsverjährung
Besonderer Teil
Erster Abschnitt
Friedensverrat, Hochverrat
und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
Erster Titel
Friedensverrat
Zweiter Titel
Hochverrat
Dritter Titel
Gefährdung des demokratischen
Rechtsstaates
Vierter Titel
Gemeinsame Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Landesverrat und Gefährdung der
äußeren Sicherheit
Dritter Abschnitt
Straftaten gegen ausländische
Staaten
Vierter Abschnitt
Straftaten gegen Verfassungsorgane
sowie bei Wahlen und Abstimmungen
Fünfter Abschnitt
Straftaten gegen die
Landesverteidigung
Sechster Abschnitt
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Siebenter Abschnitt
Straftaten gegen die
öffentliche Ordnung
Achter Abschnitt
Geld- und Wertzeichenfälschung
Neunter Abschnitt
Falsche uneidliche Aussage
und Meineid
Zehnter Abschnitt
Falsche Verdächtigung
Elfter Abschnitt
Straftaten, welche sich auf
Religion und Weltanschauung beziehen
Zwölfter Abschnitt
Straftaten gegen den
Personenstand, die Ehe und die Familie
Dreizehnter Abschnitt
Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung
Vierzehnter Abschnitt
Beleidigung
Fünfzehnter Abschnitt
Verletzung des persönlichen
Lebens- und Geheimbereichs
Sechzehnter Abschnitt
Straftaten gegen das Leben
Siebzehnter Abschnitt
Straftaten gegen die
körperliche Unversehrtheit
Achtzehnter Abschnitt
Straftaten gegen die
persönliche Freiheit
Neunzehnter Abschnitt
Diebstahl und Unterschlagung
Zwanzigster Abschnitt
Raub und Erpressung
Einundzwanzigster Abschnitt
Begünstigung und Hehlerei
Zweiundzwanzigster Abschnitt
Betrug und Untreue
Dreiundzwanzigster Abschnitt
Urkundenfälschung
Vierundzwanzigster Abschnitt
Insolvenzstraftaten
Fünfundzwanzigster Abschnitt
Strafbarer Eigennutz
Sechsundzwanzigster Abschnitt
Straftaten gegen
den Wettbewerb
Siebenundzwanzigster Abschnitt
Sachbeschädigung
Achtundzwanzigster Abschnitt
Gemeingefährliche
Straftaten
Neunundzwanzigster Abschnitt
Straftaten gegen
die Umwelt
Dreißigster Abschnitt
Straftaten im Amt
Das Strafgesetzbuch (StGB)
Die §§ 3 bis 7 des deutschen Strafgesetzbuches, die auch die Rechtsvorschriften zu Auslandsstraftaten enthalten, sind Bundesgesetze, die aus Rechtsmaterien des Strafrechts abgeleitet wurden und am 1. Januar 1872 in Kraft getreten sind.
Strafakte & Strafgesetzbuch (StGB)
(© Gerhard Seybert - Fotolia.com)
Sie lässt sich auf das Reichsstrafgesetzbuch des Deutschen Reiches zurückführen. Diese ist im Wesentlichen dem Norddeutschen Bundesstrafgesetzbuch vom 31. Mai 1870 entnommen. November 1998 neu aufgelegt. Das StGB ist der Kern des materiellen Strafrechts der Bundesrepublik Deutschland. Das Verfahren zur Umsetzung der StGB-Normen findet sich in einem eigenen Gesetzbuch, der Strafprozessordnung. Das StGB ist nun seit über 140 Jahren gültig und seitdem haben sich viele Änderungen ergeben. Von den mehr als 200 Änderungen betrifft ein Großteil den sogenannten „Besonderen Teil“ §§ 80-358 des Strafgesetzbuches.
Ständige Anpassung und Änderung des Strafgesetzbuches
Die Zahl der Änderungen des Strafgesetzbuchs variiert mit offensichtlichen Lücken in der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und Änderungen in der Straf- und Rechtspolitik. Sie passen sich an gesellschaftliche Werte an und reagieren auf technologische und wissenschaftliche Innovationen. Beispielsweise wurden Computerbetrug, Stalking (Nachstellen), Fotos von Personen in Wohnungen, und die Mitgliedschaft in terroristischen Organisationen als neue Arten von Verbrechen eingeführt. Auch die gesetzlichen Bestimmungen zu Straftatbeständen wie Einbehaltung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Geldwäsche wurden angepasst.
Das 1. Strafrechtsreformgesetz vom 25. Juni 1969 und das 2. Strafrechtsreformgesetz des Folgemonats bestritten die Revisionsgeschichte des Strafrechts. In der ersten Reform wurden die Rechtsbegriffe Haft, Gefängnis, Zuchthaus und Einschließung durch eine einheitliche Freiheitsstrafe ersetzt. Die Ehrenstrafe wurde abgeschafft. Im zweiten Reformgesetz wurde unter anderem der Strafvollzug neugestaltet.
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1982 +++)
(+++ Zur Anwendung d. §§ 73d u. 74a vgl.
§ 184b F ab 27.12.2003 +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 152a Abs. 4 vgl.
§ 152c Abs. 2 Satz 2 +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 73e Abs. 1 Satz 1 vgl. Art. 316j StGBEG +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 74a vgl.
§ 95 Satz 2 MPDG +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 74a vgl. §§ 184k, 201a u. § 176e +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EWGRL 439/91 (CELEX Nr: 31991L0439) vgl. G v. 24.4.1998 I 747 EURaBes 913/2008 (CELEX Nr: 32008F0913) vgl. G v. 16.3.2011 I 418 EURL 42/2014 (CELEX Nr: 32014L0042) vgl. G v. 13.4.2017 I 872 Umsetzung der EURL 2018/1673 (CELEX Nr: 32018L1673) vgl. Art. 1 G v. 9.3.2021 I 327 Umetzung der EURaBes 913/2008 (CELEX Nr: 32008F0913) vgl. Art. 4 G v. 4.12.2022 I 2146
+++)
(+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. StGB Anhang EV; nicht mehr anzuwenden +++)