(+++ Textnachweis ab: 1.12.2021 +++)Das G wurde als Artikel 1 des G v. 23.6.2021 I 1858 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 61 Abs. 1 Satz 1 dieses G am 1.12.2021 in Kraft getreten.
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