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Freitag, 12. März 2010
Inhaltsverzeichnis der Zivilprozessordnung, hier klicken
Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die Verfahren vor den Gerichten. Im Detail enthält die Zivilprozessordnung (ZPO) Vorschriften über die Verfahren vor den Amtsgerichten und Landgerichten. Gegen Entscheidungen sieht die Zivilprozessordnung (ZPO) die Rechtsmittel der Berufung, Revision und Beschwerde vor. Ergänzend werden in der Zivilprozessordnung (ZPO) auch Verfahrensregeln für Schiedsgerichte normiert. Eigene Verfahrensregeln sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) Familiensachen und der Zwangsvollstreckung vorbehalten.