Nachfolgend finden Sie 2 Entscheidungen vom Amtsgericht Aalen sowie die Adresse in Aalen (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Aalen Anschrift Stuttgarter Straße 9/7 Telefon 07361 96510 Fax 07361 965111 poststelle@agaalen.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei dem Amtsgericht Aalen handelt es sich um ein Gericht der ersten Instanz. Generell dienen in der BRD die Amtsgerichte in Rechtsstreitigkeiten im Strafrecht und Zivilrecht unter bestimmten Bedingungen als verantwortliche Eingangsinstanz. Den Amtsgerichten stehen zumeist Einzelrichter vor. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der BGH. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht in Aalen Rechtsstreite im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Höhe von 5000 EURO nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5.000 Euro, dann ist das LG verantwortlich. Außerdem werden Familiensachen wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten etc. vor dem Amtsgericht in Aalen verhandelt und das unabhängig vom Streitwert. Des Weiteren ist das Gericht auch für Mietstreitigkeiten, also rechtlichen Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter, verantwortlich.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass eine verhängte Gefängnisstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist die zu erwartende Freiheitsstrafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den meisten Fällen das LG als Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld deutlich, dass dem Angeklagten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie bevorsteht, dann dient das Amtsgericht auch nicht als Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Voraussetzung hierfür ist, dass das Strafmaß zwei Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist anzunehmen, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die zwischen zwei und vier Jahren liegt, dann wird ein sogenanntes Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus 2 Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Revision an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Wird eine Berufung in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das Landgericht zuständig. Handelt es sich um keinen Rechtsstreit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Familiensache oder Kindschaftssache, fällt die Berufung in die Zuständigkeit des OLGs.
Über dies hinaus fungiert das Amtsgericht als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in der BRD. Neben allen diesen Zuständigkeiten kommen dem Gericht noch weitere Aufgabenbereiche zu. So fungiert das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk zuständig für das Führen des Handelsregisters, Genossenschaftsregisters, Güterrechtsregisters und Vereinsregisters. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme gilt hierbei für das Bundesland Baden-Württemberg. Müssen Entscheidungen gefällt werden, die Registersachen oder Grundbuchangelegenheiten betreffen, werden diese entweder von einem Einzelrichter entschieden oder aber von Rechtspflegern bzw. Urkundenbeamten.
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