Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Achern sowie die Adresse in Achern (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Achern Anschrift Allerheiligenstraße 5 Telefon 07841 6733-0 Fax 07841 6733-270 poststelle@agachern.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei einer Vielzahl an rechtlichen Streitigkeiten dient das Amtsgericht Achern als Eingangsinstanz. Amtsgerichte dienen in der BRD als Eingangsinstanz für rechtliche Auseinandersetzungen im Zivilrecht und im Strafrecht. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Übergeordnete Instanz ist das Landgericht. Es folgen das OLG und der Bundesgerichtshof. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht in Achern Streitigkeiten im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Marke von 5000 EURO nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das LG die verantwortliche Eingangsinstanz. Ferner werden Familiensachen wie Unterhaltssachen, Scheidungen etc. vor dem Amtsgericht Achern verhandelt und dies nicht abhängig vom Streitwert. Mietstreitigkeiten werden ebenso vor dem Amtsgericht verhandelt.
Weiterhin ist das Amtsgericht für Strafsachen zuständig, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Gefängnisstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Ist die zu erwartende Strafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den meisten Fällen das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld erkennbar, dass dem Beschuldigten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie bevorsteht, dann dient das Amtsgericht auch nicht als Eingangsinstanz. Wird eine strafrechtliche Angelegenheit vor dem Amtsgericht verhandelt, dann fungiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Ein Einzelrichter fungiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Kann davon ausgegangen werden, dass eine höhere Strafe angesetzt wird, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Berufung an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Sache angestrebt, dann ist das LG verantwortlich. Handelt es sich um keine Angelegenheit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Kindschaftssache oder Familiensache, fällt die Revision in die Verantwortung des Oberlandesgerichts.
Über dies hinaus fungiert das Amtsgericht als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts in Deutschland. Neben der Verhandlung von Fällen im Zivilrecht und Strafrecht, kommen Amtsgerichten in der BRD normalerweise noch weitere Aufgaben zu. So fungiert das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk zuständig für das Führen des Handelsregisters, Genossenschaftsregisters, Vereinsregisters und Güterrechtsregisters. Außerdem ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Eine Ausnahme stellt hier das Bundesland Baden-Württemberg dar. Müssen Entscheidungen getroffen werden, welche Grundbuchangelegenheiten oder Registersachen betreffen, werden diese entweder von einem Einzelrichter entschieden oder aber von Urkundenbeamten bzw. Rechtspflegern.
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