Nachfolgend finden Sie 10 Entscheidungen vom Amtsgericht Ahaus sowie die Adresse in Ahaus (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Ahaus Anschrift Sümmermannplatz 1 - 5 Telefon 02561 427-0 Fax 02561 427-311 poststelle@ag-ahaus.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht in Ahaus ist bei vielen Rechtsstreitigkeiten Eingangsinstanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Voraussetzungen Amtsgerichte in der BRD bei Rechtsstreitigkeiten im Strafrecht und Zivilrecht als Eingangsinstanz. Den Amtsgerichten stehen in der Regel Einzelrichter vor. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das Oberlandesgericht sowie der Bundesgerichtshof. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht in Ahaus Streitigkeiten im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Höhe von 5000 EURO nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das Landgericht die zuständige Eingangsinstanz. Außerdem werden Familiensachen wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten etc. vor dem Amtsgericht in Ahaus verhandelt und das nicht abhängig vom Streitwert. Des Weiteren ist das Gericht ebenfalls für Mietstreitigkeiten, also rechtlichen Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, zuständig.
Dreht es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Freiheitsstrafe von weniger als 4 Jahren zu erwarten ist. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das Landgericht Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Beklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenso ein Gericht in einer höheren Instanz verantwortlich. Wird eine Strafsache vor dem Amtsgericht verhandelt, dann agiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Ein Einzelrichter fungiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe beziehungsweise eine Freiheitsstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Ist anzunehmen, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird, die zwischen zwei und vier Jahren liegt, dann wird ein sogenanntes Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der am Verfahren beteiligten Parteien in Berufung, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz übergeben. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Sache angestrebt, dann ist das Landgericht verantwortlich. Handelt es sich jedoch um eine Kindschaftssache oder Familiensache, dann ist das OLG zuständig.
Zudem ist das Amtsgericht tätig als Vormundschaftsgericht, Vollstreckungsgericht und Nachlassgericht. Es ist ferner bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen. Neben allen diesen Zuständigkeitsbereichen kommen dem Gericht noch weitere Aufgabenbereiche zu. So fungiert das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk verantwortlich für das Führen des Handelsregisters, Genossenschaftsregisters, Vereinsregisters und Güterrechtsregisters. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme stellt hier das Bundesland Baden-Württemberg dar. Entscheidungsbefugte in Grundbuch- oder Registersachen sind neben Richtern auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger.
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