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Amtsgericht (AG) Aichach – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Bayern

Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Aichach sowie die Adresse in Aichach (Bayern) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Aichach

Anschrift

Schloßplatz 9
86551 Aichach

Telefon

08251 894-0

Fax

08251 894-199

E-Mail

poststelle@ag-aic.bayern.de

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Hinweis: Keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der obigen Daten
Kurzinfo zum Amtsgericht Aichach
Amtsgericht Aichach

In Deutschland ist das Amtsgericht in den meisten Fällen die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Generell dienen in der BRD die Amtsgerichte in Verfahren im Zivilrecht und Strafrecht unter bestimmten Voraussetzungen als verantwortliche Eingangsinstanz. Den Amtsgerichten stehen zumeist Einzelrichter vor. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das Oberlandesgericht sowie der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Aichach verhandelt werden zivilrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert 5000 EURO nicht übersteigt. Rechtliche Auseinandersetzungen, deren Streitwert höher ist als 5000 EURO, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem LG verhandelt. Ferner werden Familiensachen wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten etc. vor dem Amtsgericht in Aichach verhandelt und dies nicht abhängig vom Streitwert. Und ebenfalls Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.

Dreht es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Freiheitsstrafe von weniger als 4 Jahren zu erwarten ist. Ist davon auszugehen, dass das Strafmaß 4 Jahre übersteigen wird, dient das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Beklagte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung ansteht, dann ist ebenso ein Gericht in einer höheren Instanz verantwortlich. Bei einer Verhandlung in einer strafrechtlichen Sache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Voraussetzung dafür ist, dass das Strafmaß zwei Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist absehbar, dass der Beklagte eine höhere Strafe erhält, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und 2 Schöffen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Berufung an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Handelt es sich bei dem Rechtsstreit um eine zivilrechtliche Angelegenheit, dann erfolgt eine Berufung vor dem LG. Handelt es sich jedoch um eine Kindschaftssache oder Familiensache, dann ist das OLG anzurufen.

Zudem ist das Amtsgericht tätig als Vollstreckungsgericht, Vormundschaftsgericht und Nachlassgericht. Es ist daneben bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsverwaltungen und Zwangsversteigerungen. Aber das Amtsgericht in Deutschland übernimmt noch zusätzliche Aufgaben. Es ist weiterhin für das Führen etlicher Register verantwortlich wie das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Ferner ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme stellt hier das Bundesland Baden-Württemberg dar. Bei Problematiken in Grundbuchsachen oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger autorisiert, Entscheidungen zu treffen.


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Amtsgericht Aichach – Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse nach Datum

2014-----Juni
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