Nachfolgend finden Sie 8 Entscheidungen vom Amtsgericht Altena sowie die Adresse in Altena (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Altena Anschrift Gerichtsstraße 10 Telefon 02352 2018-0 Fax 02352 2018-29 poststelle@ag-altena.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei vielen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht in Altena als Eingangsinstanz verantwortlich. Amtsgerichte dienen in Deutschland als Eingangsinstanz für rechtliche Streitigkeiten im Strafrecht und im Zivilrecht. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der Bundesgerichtshof. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht in Altena Rechtsstreite im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Höhe von 5.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das LG die zuständige Eingangsinstanz. Außerdem werden Familiensachen wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten etc. vor dem Amtsgericht in Altena verhandelt und dies unabhängig vom Streitwert. Zudem ist das Gericht auch für Mietstreitigkeiten, also rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter, verantwortlich.
Weiterhin ist das Amtsgericht für Strafsachen zuständig, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Ist die zu erwartende Freiheitsstrafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den der Regel das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist abzusehen, dass der Angeklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung ansteht, dann ist ebenso ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Bei einer Verhandlung in einer strafrechtlichen Sache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder eine Privatklage vorliegt oder aber bloß eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Freiheitsstrafe unter 2 Jahren. Ist absehbar, dass der Beklagte eine höhere Strafe erhält, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und 2 Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der beteiligten Parteien in Berufung, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz übergeben. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Wird eine Berufung in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das Landgericht zuständig. Handelt es sich jedoch um eine Kindschaftssache oder Familiensache, dann ist das OLG anzurufen.
Das Amtsgericht ist zudem tätig als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist daneben bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen. Neben der Verhandlung von Fällen im Zivilrecht und Strafrecht, kommen Amtsgerichten in der BRD generell noch weitere Aufgaben zu. So fungiert das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk verantwortlich für das Führen des Genossenschaftsregisters, Handelsregisters, Güterrechtsregisters und Vereinsregisters. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme stellt hier Baden-Württemberg dar. Bei Angelegenheiten in Grundbuchangelegenheiten oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger autorisiert, Entscheidungen zu treffen.
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