Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Stollberg sowie die Adresse in Stollberg (Schleswig-Holstein) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Stollberg Anschrift Hauptmarkt 10 Telefon 037296 7670 Fax | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht in Stollberg ist eines von insgesamt 646 Amtsgerichten in Deutschland und steht auf der untersten Stufe des Gerichtsaufbaus. In Deutschland erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielzahl an Aufgaben. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an unterster Position und ist damit bei einer großen Vielzahl an Rechtskonflikten die Eingangsinstanz. U.a. ist das Amtsgericht für die Verhandlung zivilrechtlicher Streitigkeiten zuständig. In den Bereich des Zivilrechts fallen Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Das Feld der zivilrechtlichen Auseinandersetzungen ist groß und reicht von Erbstreitigkeiten über Familienstreitigkeiten und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Werkverträgen oder Dienstverträgen. Übersteigt der Streitwert 5000 Euro ist das Landgericht zuständig. Doch nicht nur zivilrechtliche Auseinandersetzungen, sondern auch strafrechtliche Angelegenheiten fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts. Das Amtsgericht Stollberg ist jedoch nur zuständig, wenn anzunehmen ist, dass das zu erwartende Strafmaß unter 4 Jahren liegt. Zudem muss schon im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in der Psychiatrie untergebracht wird.
Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht Stollberg verantwortlich. Unter Familiensachen verstehen sich Scheidungen ebenso wie z.B. Auseinandersetzungen bezüglich des Umgangsrechts, der Unterhaltspflicht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Konflikte in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diesen Bereich. Vor dem Amtsgericht Stollberg gilt übrigens keine Anwaltspflicht. Ausgenommen sind dabei Familiengerichtssachen. Hier besteht ein Anwaltszwang. Ein weiterer bedeutender Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. In diesem Bereich ist es das Vollstreckungsgericht als Teil des Amtsgerichts, das Aufgaben der Zwangsvollstreckung übernimmt. Kommt es zu einer Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung, so wird auch das vom Vollstreckungsgericht übernommen.
Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht zuständig zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von speziellen Angelegenheiten der Rechtspflege. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenfalls breitgefächert. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Das Urkundenwesen und Registersachen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht auferlegt sind. Vom Amtsgericht erlassene zivilrechtliche Urteile können im Rahmen einer Berufung angefochten werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer höheren Instanz überprüft. Eine Berufung bei Urteilen im Zivilrecht ist jedoch nur dann möglich, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Eine Berufung kann zum Beispiel dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Bei Urteilen im Strafrecht, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Revision oder Berufung eingelegt werden.
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