Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Auerbach sowie die Adresse in Auerbach (Sachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Auerbach Anschrift Parkstraße 1 Telefon 03744 839-0 Fax 03744 839-140 verwaltung-p@agae.justiz.sachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht in Auerbach ist ein Gericht der ersten Instanz. Generell dienen in Deutschland die Amtsgerichte in Verfahren im Strafrecht und Zivilrecht unter bestimmten Voraussetzungen als zuständige Eingangsinstanz. Im Zivilprozess und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem Einzelrichter gefällt. Ihnen übergeordnet sind die Landgerichte und Oberlandesgerichte sowie letztendlich der Bundesgerichtshof. Zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten werden vor dem Amtsgericht in Auerbach verhandelt, wenn der Streitwert unter 5.000 Euro anzusetzen ist. Liegt der Streitwert über 5000 EURO, dann ist das Landgericht verantwortlich. Ebenfalls vor dem Amtsgericht in Auerbach verhandelt werden, nicht abhängig vom Streitwert, familienrechtliche Verfahren wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten und andere Familiensachen. Zudem ist das Gericht ebenfalls für Mietstreitigkeiten, also rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter, verantwortlich.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass eine verhängte Freiheitsstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das Landgericht Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Angeklagte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Wird eine strafrechtliche Angelegenheit vor dem Amtsgericht verhandelt, dann fungiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder eine Privatklage anhängig ist oder aber lediglich eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Gefängnisstrafe unter 2 Jahren. Ist anzunehmen, dass der Beschuldigte eine höheres Strafmaß erhält, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und 2 Schöffen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Berufung angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz zuständig. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Handelt es sich bei dem Rechtsstreit um eine Zivilsache, dann erfolgt eine Revision vor dem LG. Handelt es sich jedoch um eine Familiensache oder Kindschaftssache, dann ist das OLG zuständig.
Über dies hinaus fungiert das Amtsgericht als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsverwaltung als auch der Zwangsversteigerung. Neben der Verhandlung von Fällen im Strafrecht und im Zivilrecht, kommen Amtsgerichten in der BRD generell noch weitere Aufgaben zu. Es ist überdies hinaus für das Führen zahlreicher Register verantwortlich wie das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Daneben ist das Grundbuchamt in aller Regel in das Amtsgericht integriert. Lediglich in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Müssen Entscheidungen gefällt werden, die Grundbuchangelegenheiten oder Registersachen betreffen, werden diese entweder von einem Einzelrichter entschieden oder aber von Urkundenbeamten bzw. Rechtspflegern.
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