Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) sowie die Adresse in Bad Freienwalde (Oder) (Brandenburg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Bad Freienwalde (Oder) Anschrift Viktor-Blüthgen-Straße 9 Telefon 03344 4720 Fax 03344 47259 verwaltung@agfrw.brandenburg.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei dem Amtsgericht in Bad Freienwalde (Oder) handelt es sich um ein Gericht der ersten Instanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Gegebenheiten Amtsgerichte in Deutschland bei Rechtsstreitigkeiten im Strafrecht und Zivilrecht als Eingangsinstanz. Im Zivilprozess und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem einzelnen Richter gefällt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Bad Freienwalde (Oder) verhandelt werden zivilrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Rechtliche Auseinandersetzungen, deren Streitwert höher ist als 5000 EURO, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem LG verhandelt. Ebenfalls vor dem Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) verhandelt werden, unabhängig vom Streitwert, familienrechtliche Angelegenheiten wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und andere Familiensachen. Und auch Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass eine verhängte Gefängnisstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist die zu erwartende Freiheitsstrafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den der Regel das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld deutlich, dass dem Beschuldigten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie bevorsteht, dann dient das Amtsgericht ebenfalls nicht als Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer strafrechtlichen Sache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder eine Privatklage vorliegt oder aber lediglich eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Gefängnisstrafe unter 2 Jahren. Kann davon ausgegangen werden, dass eine höhere Strafe angesetzt wird, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und zwei Schöffen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Berufung angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz zuständig. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Revision in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das Landgericht verantwortlich. Handelt es sich um keine Angelegenheit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Kindschaftssache oder Familiensache, fällt die Revision in die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts.
Weiterhin ist das Amtsgericht tätig als Vormundschaftsgericht, Vollstreckungsgericht und Nachlassgericht. Es ist daneben bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen. Neben allen diesen Zuständigkeiten kommen dem Gericht noch zusätzliche Aufgabenbereiche zu. Es ist ferner Registergericht und somit verantwortlich für das Führen des Güterrechtsregisters, des Handelsregisters, des Vereinsregisters und des Genossenschaftsregisters. Außerdem ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Lediglich in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Müssen Entscheidungen gefällt werden, die Registersachen oder Grundbuchangelegenheiten betreffen, werden diese entweder von einem Einzelrichter entschieden oder aber von Urkundenbeamten bzw. Rechtspflegern.
2007 | - | - | - | - | Mai | - |
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