Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Bad Kissingen sowie die Adresse in Bad Kissingen (Bayern) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Bad Kissingen Anschrift Maxstraße 27 Telefon 0971 8208-0 Fax 0971 8208-101 poststelle@ag-kg.bayern.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Insgesamt existieren in Deutschland 1109 Gerichte, davon 646 Amtsgerichte. Eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht Bad Kissingen. Amtsgerichte in Deutschland übernehmen eine Fülle an wichtigen Aufgaben. Sie fungieren als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. An den Amtsgerichten verhandelt werden u.a. zivilrechtliche Angelegenheiten. Kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen zwei oder mehreren privaten Personen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Das Feld der zivilrechtlichen Rechtskonflikte ist breit gefächert und reicht von Familienangelegenheiten über Erbschaftsauseinandersetzungen und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Werkverträgen oder Dienstverträgen. Sollte der Streitwert über 5000 Euro liegen, so ist das Landgericht anzurufen. Aber nicht nur zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten, sondern auch strafrechtliche Angelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts. Damit eine Strafsache vor dem Amtsgericht Bad Kissingen verhandelt wird, muss zu erwarten sein, dass keine Freiheitsstrafe, die länger als vier Jahre dauert, angesetzt wird. Außerdem muss bereits im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird.
Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht Bad Kissingen zuständig. Zu den Familiensachen zählen Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche des Umgangsrechts und der elterlichen Sorge, Kindschaftssachen, Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltspflicht, Verfahren den Versorgungsausgleich betreffend sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur einige Beispiele zu nennen. Vor dem Amtsgericht Bad Kissingen gilt übrigens keine Anwaltspflicht. Ausgenommen sind dabei Familiengerichtssachen. Hier müssen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen. Ein weiterer bedeutender Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, ausgeführt. Das Vollstreckungsgericht ist auch verantwortlich für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Neben den aufgeführten Bereichen übernimmt das Amtsgericht auch Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenso breitgefächert. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht übernommen. Vom Amtsgericht erlassene zivilrechtliche Urteile können im Rahmen einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer höheren Instanz, also dem Landgericht oder unter besonderen Umständen dem OLG. Zu beachten ist, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann möglich ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Hat ein Urteil z.B. grundlegende Bedeutung, dann ist das ein Grund, weshalb eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Bei Strafrechtsurteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann in der Regel immer eine Berufung erfolgen.
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