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Amtsgericht (AG) Bad Neuenahr-Ahrweiler – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie die Adresse in Bad Neuenahr-Ahrweiler (Rheinland-Pfalz) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler

Anschrift

Wilhelmstraße 55/57
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Telefon

02641 971-0

Fax

02641 971-100

E-Mail

agaw@ko.mjv.rlp.de

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Kurzinfo zum Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler

Das Amtsgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler ist ein Gericht der ersten Instanz. Generell dienen in der BRD die Amtsgerichte in Verfahren im Zivilrecht und Strafrecht unter bestimmten Voraussetzungen als verantwortliche Eingangsinstanz. Den Amtsgerichten stehen zumeist Einzelrichter vor. Übergeordnete Instanz ist das Landgericht. Es folgen das OLG und der BGH. Vor dem Amtsgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5.000 Euro, dann ist das LG verantwortlich. Ebenfalls vor dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler verhandelt werden, nicht abhängig vom Streitwert, familienrechtliche Angelegenheiten wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und andere Familiensachen. Und auch Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.

Dreht es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Gefängnisstrafe von weniger als 4 Jahren erwartet werden kann. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das LG Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Angeklagte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Wird eine Strafsache vor dem Amtsgericht verhandelt, dann agiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Voraussetzung hierfür ist, dass das Strafmaß zwei Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Kann davon ausgegangen werden, dass eine höhere Strafe angesetzt wird, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Revision angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz verantwortlich. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Revision in einer zivilrechtlichen Angelegenheit angestrebt, dann ist das Landgericht die zuständige Gerichtsbarkeit. Handelt es sich allerdings um eine Familiensache oder Kindschaftssache, dann ist das OLG zuständig.

Das Amtsgericht ist zudem tätig als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Neben allen diesen Zuständigkeitsbereichen kommen dem Gericht noch zusätzliche Aufgaben zu. Es ist überdies hinaus für das Führen etlicher Register zuständig wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Güterrechtsregister und das Handelsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Außerdem ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Lediglich in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Entscheidungsbefugte in Grundbuch- oder Registersachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.

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