Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Bad Neustadt a.d. Saale sowie die Adresse in Bad Neustadt a.d. Saale (Bayern) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Bad Neustadt a.d. Saale Anschrift Rathausgasse 4 Telefon 09771 6214-0 Fax 09771 6214-51 | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht in Bad Neustadt a.d. Saale ist ein Gericht der ersten Instanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Gegebenheiten Amtsgerichte in Deutschland bei Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht und Strafrecht als Eingangsinstanz. Im Zivilprozess und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem Einzelrichter gefällt. Übergeordnete Instanz ist das LG. Es folgen das OLG und der BGH. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht Bad Neustadt a.d. Saale Rechtsstreite im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Höhe von 5.000 Euro nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5000 EURO, dann ist das LG verantwortlich. Ebenfalls vor dem Amtsgericht Bad Neustadt a.d. Saale verhandelt werden, nicht abhängig vom Streitwert, familienrechtliche Verfahren wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und andere Familiensachen. Mietstreitigkeiten werden ebenfalls vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Außerdem ist das Amtsgericht für Strafsachen zuständig, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Gefängnisstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das Landgericht Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld deutlich, dass dem Angeklagten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie bevorsteht, dann dient das Amtsgericht ebenfalls nicht als Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Bedingung hierfür ist, dass das Strafmaß 2 Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist absehbar, dass der Beklagte eine höheres Strafmaß erhält, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus zwei Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der am Verfahren beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Revision in einer zivilrechtlichen Angelegenheit angestrebt, dann ist das Landgericht die verantwortliche Gerichtsbarkeit. Handelt es sich jedoch um eine Familiensache oder Kindschaftssache, dann ist das Oberlandesgericht anzurufen.
Das Amtsgericht ist zudem tätig als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsverwaltung als auch der Zwangsversteigerung. Aber das Amtsgericht in Deutschland übernimmt noch zusätzliche Aufgaben. Es ist überdies hinaus für das Führen etlicher Register verantwortlich wie das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister, das Güterrechtsregister und das Handelsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Daneben ist das Grundbuchamt im Normalfall in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme stellt hier Baden-Württemberg dar. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.
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