Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Bad Salzungen sowie die Adresse in Bad Salzungen (Thüringen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Bad Salzungen Anschrift Kirchplatz 6 - 8 Telefon 03695 55660 Fax 03695 556611 poststelle@agslz.thueringen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Insgesamt gibt es in Deutschland 1109 Gerichte, hiervon sind 646 Amtsgerichte. Eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht Bad Salzungen. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland bedeutende Aufgaben zu. Bei vielen Rechtsangelegenheiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz zuständig. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten u.a. Rechtsstreitigkeiten aus dem Zivilrecht. Kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen zwei oder mehreren privaten Personen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Zivilrechtliche Stretigkeiten können zum Beispiel sein Familiensachen, Erbauseinandersetzungen, Mietstreitigkeiten oder auch Streitigkeiten aus Werk- oder Dienstverträgen. Bei einem Streitwert über 5000 Euro ist das LG zuständig. Und auch Strafsachen werden vor dem Amtsgericht in Bad Salzungen verhandelt. Das Amtsgericht in Bad Salzungen ist jedoch nur zuständig, wenn davon auszugehen ist, dass das zu erwartende Strafmaß unter 4 Jahren liegt. Ferner darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet wird.
Ein großer Aufgabenbereich des Amtsgerichts Bad Salzungen ist die Verhandlung von Familiensachen. Zu den Familiensachen zählen z.B. Kindschaftssachen ebenso wie Scheidungen, Streitigkeiten in Bezug auf die Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht Bad Salzungen kein Anwaltszwang. Familiengerichtssachen werden hierbei jedoch anders behandelt. Bei Familiengerichtssachen muss eine anwaltliche Vertretung erfolgen. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht verantwortlich. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, übernommen. Das Vollstreckungsgericht ist auch zuständig für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht zuständig zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Begriff freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass spezielle Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Auch hier sind die Aufgaben vielfältig und reichen von Eintragungen in das Grundbuch über Erteilung eines Erbscheins hinzu Erlass von Betreuung. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht übernommen. Vom Amtsgericht erlassene zivilrechtliche Urteile können im Rahmen einer Berufung angefochten werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer übergeordneten Instanz überprüft. Betont muss werden, dass eine Berufung im Zivilrecht nur eine Option ist, wenn diese explizit zugelassen wurde oder aber wenn der Beschwerdewert 600 Euro übersteigt. Hat ein Urteil zum Beispiel grundlegende Bedeutung, dann ist dies ein Grund, weshalb eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Bei Strafrechtsurteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann im Regelfall immer eine Berufung erfolgen.
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