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Amtsgericht (AG) Bad Saulgau – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Bad Saulgau sowie die Adresse in Bad Saulgau (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Bad Saulgau

Anschrift

Schützenstraße 14
88348 Bad Saulgau

Telefon

07581 48300

Fax

07581 483040

E-Mail

poststelle@agbadsaulgau.justiz.bwl.de

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Kurzinfo zum Amtsgericht Bad Saulgau
Amtsgericht Bad Saulgau

Das Amtsgericht Bad Saulgau ist eines von 646 Amtsgerichten in der BRD. In der BRD erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielfalt an Aufgaben. Sie fungieren als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. An den Amtsgerichten verhandelt werden u.a. zivilrechtliche Angelegenheiten. In den Bereich des Zivilrechts fallen Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren private Personen. Jedoch ist das Amtsgericht bei zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten nur zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000 Euro liegt. Sollte der Streitwert über 5000 Euro liegen, so ist das LG anzurufen. Doch nicht nur zivilrechtliche Auseinandersetzungen, sondern auch strafrechtliche Angelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts. Das Amtsgericht Bad Saulgau ist jedoch nur zuständig, wenn anzunehmen ist, dass die zu erwartende Strafe unter 4 Jahren liegt. Außerdem muss schon im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in der Psychiatrie untergebracht wird.

Ein großes Aufgabenfeld des Amtsgericht in Bad Saulgau ist die Verhandlung von Familiensachen. Zu den Familiensachen zählen beispielsweise Kindschaftssachen ebenso wie Ehescheidungen, Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Wichtig ist es zu wissen, dass vor dem Amtsgericht in Bad Saulgau kein Zwang besteht, sich einen Anwalt zu nehmen. Familiengerichtssachen werden hierbei allerdings anders gehandhabt. Hier müssen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen. Ein weiterer wichtiger Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, übernommen. Das Vollstreckungsgericht ist auch zuständig für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.

Doch dem Amtsgericht kommen noch weitere Aufgaben zu, sprich es übernimmt außerdem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Terminus freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass spezielle Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenso breitgefächert. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Überdies fallen auch Registersachen und das Urkundenwesen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Urteile aus dem Zivilrecht können mittels einer Berufung angegriffen werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer höheren Instanz überprüft. Eine Berufung bei Urteilen im Zivilrecht ist jedoch nur dann möglich, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dem Urteil eine grundlegende Bedeutung zugesprochen wird. Bei Strafrechtsurteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann im Regelfall stets eine Berufung erfolgen.


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