Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Bad Sobernheim sowie die Adresse in Bad Sobernheim (Rheinland-Pfalz) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Bad Sobernheim Anschrift Gymnasialstraße 11 Telefon 06751 9313-0 Fax 06751 9313-50 agsob@ko.mjv.rlp.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei einer Vielzahl an rechtlichen Streitigkeiten dient das Amtsgericht in Bad Sobernheim als Eingangsinstanz. Generell dienen in der BRD die Amtsgerichte in Verfahren im Zivilrecht und Strafrecht unter bestimmten Bedingungen als verantwortliche Eingangsinstanz. Den Amtsgerichten stehen zumeist Einzelrichter vor. Übergeordnete Instanz ist das LG. Es folgen das OLG und der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Bad Sobernheim verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5000 EURO nicht übersteigt. Rechtliche Auseinandersetzungen, deren Streitwert höher ist als 5000 EURO, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt. Ebenfalls vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim verhandelt werden, unabhängig vom Streitwert, familienrechtliche Verfahren wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten und andere Familiensachen. Zudem ist das Gericht auch für Mietstreitigkeiten, also rechtlichen Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter, verantwortlich.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass eine verhängte Gefängnisstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist die zu erwartende Freiheitsstrafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den meisten Fällen das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Angeklagte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung ansteht, dann ist ebenso ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Ein Einzelrichter fungiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Kann davon ausgegangen werden, dass eine höhere Strafe angesetzt wird, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus zwei Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Revision an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Wird eine Revision in einer zivilrechtlichen Sache angestrebt, dann ist das Landgericht verantwortlich. Handelt es sich jedoch um eine Kindschaftssache oder Familiensache, dann ist das OLG zuständig.
Das Amtsgericht ist zudem tätig als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist ferner bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsverwaltungen und Zwangsversteigerungen. Aber das Amtsgericht in der BRD übernimmt noch zusätzliche Aufgaben. Es ist ferner Registergericht und damit verantwortlich für das Führen des Handelsregisters, Güterrechtsregisters, des Genossenschaftsregisters und des Vereinsregisters. Daneben ist das Grundbuchamt in aller Regel in das Amtsgericht integriert. Nur in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Entscheidungsbefugte in Grundbuch- oder Registersachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.
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