Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Bad Waldsee sowie die Adresse in Bad Waldsee (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Bad Waldsee Anschrift Wurzacher Straße 73 Telefon 07524 97660 Fax 07524 9766222 poststelle@agwaldsee.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht in Bad Waldsee ist eines von insgesamt 646 Amtsgerichten in der BRD und steht auf der untersten Stufe des Gerichtsaufbaus. Amtsgerichte in Deutschland übernehmen eine Vielzahl an wichtigen Aufgaben. Bei zahlreichen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz verantwortlich. U.a. ist das Amtsgericht für die Verhandlung zivilrechtlicher Auseinandersetzungen zuständig. In den Bereich des Zivilrechts fallen Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Zivilrechtliche Auseinandersetzungen können beispielsweise sein Familiensachen, Erbauseinandersetzungen, Mietstreitigkeiten oder auch Streitigkeiten aus Werk- oder Dienstverträgen. Bei einem Streitwert über 5,000 Euro ist das LG zuständig. Ferner ist das Amtsgericht für Fälle aus dem Strafrecht zuständig. Das Amtsgericht in Bad Waldsee ist jedoch nur zuständig, wenn anzunehmen ist, dass das zu erwartende Strafmaß unter 4 Jahren liegt. Darüber hinaus darf nicht davon auszugehen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen oder in einer Psychiatrie untergebracht wird.
Ein großer Aufgabenbereich des Amtsgerichts Bad Waldsee ist die Verhandlung von Familiensachen. Zu den Familiensachen zählen z.B. Kindschaftssachen ebenso wie Ehescheidungen, Streitigkeiten in Bezug auf die Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht Bad Waldsee kein Anwaltszwang. Ausgenommen sind dabei Familiengerichtssachen. Hier müssen sich die Parteien von einem Anwalt lassen. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht zuständig. In diesem Bereich ist es das Vollstreckungsgericht als Teil des Amtsgerichts, das Aufgaben der Zwangsvollstreckung übernimmt. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung oder einer Zwangsverwaltung von Grundstücken, so wird auch dies vom Vollstreckungsgericht übernommen.
Neben den genannten Bereichen übernimmt das Amtsgericht zudem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielseitig. Anzuführen sind hierbei zum Beispiel die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht übernommen. Urteile aus dem Zivilrecht können mit Hilfe einer Berufung angefochten werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer übergeordneten Instanz überprüft. Zu beachten ist, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann möglich ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Eine Berufung kann zum Beispiel dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Vom Amtsgericht gefällte strafrechtliche Urteile können grundsätzlich durch eine Berufung angegriffen werden.
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