Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Balingen sowie die Adresse in Balingen (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Balingen Anschrift Ebertstraße 20 Telefon 07433 970 Fax 07433 972599 poststelle@agbalingen.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Balingen ist bei vielen Rechtsstreitigkeiten Eingangsinstanz. Generell dienen in Deutschland die Amtsgerichte in Verfahren im Strafrecht und Zivilrecht unter bestimmten Bedingungen als zuständige Eingangsinstanz. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der BGH. Zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten werden vor dem Amtsgericht in Balingen verhandelt, wenn der Streitwert unter 5000 EURO anzusetzen ist. Liegt der Streitwert über 5000 EURO, dann ist das LG verantwortlich. Auch familienrechtliche Rechtsstreitigkeiten wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und alle anderen Familiensachen werden unabhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht Balingen verhandelt. Des Weiteren ist das Gericht auch für Mietstreitigkeiten, also rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter, zuständig.
Außerdem ist das Amtsgericht für Strafsachen verantwortlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Ist davon auszugehen, dass das Strafmaß 4 Jahre übersteigen wird, dient das Landgericht als Eingangsinstanz. Auch wenn abzusehen ist, dass den Beschuldigten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine Psychiatrie zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder eine Privatklage vorliegt oder aber bloß eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren. Kann davon ausgegangen werden, dass ein höheres Strafmaß angesetzt wird, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und 2 Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der am Verfahren beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Sache angestrebt, dann ist das Landgericht zuständig. Handelt es sich um keine Angelegenheit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Familiensache oder Kindschaftssache, fällt die Revision in die Zuständigkeit des OLGs.
Das Amtsgericht ist zudem tätig als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Neben allen diesen Zuständigkeiten kommen dem Gericht noch weitere Aufgaben zu. Es ist weiterhin für das Führen etlicher Register verantwortlich wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert damit auch als Registergericht. Ebenso ist das Grundbuchamt im Normalfall in das Amtsgericht integriert. Nur in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Müssen Entscheidungen getroffen werden, die Registersachen oder Grundbuchangelegenheiten betreffen, werden diese entweder von einem Richter entschieden oder aber von Rechtspflegern bzw. Urkundenbeamten.
2006 | - | - | - | April | - | - |
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