Nachfolgend finden Sie 5 Entscheidungen vom Amtsgericht Bensheim sowie die Adresse in Bensheim (Hessen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Bensheim Anschrift Wilhelmstraße 26 Telefon 06251 1002-0 Fax 06251 100233 verwaltung@ag-bensheim.justiz.hessen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei dem Amtsgericht Bensheim handelt es sich um ein Gericht der ersten Instanz. Amtsgerichte dienen in der BRD als Eingangsinstanz für rechtliche Auseinandersetzungen im Zivilrecht und im Strafrecht. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Ihnen übergeordnet sind die Landgerichte und OLGs sowie letztendlich der Bundesgerichtshof. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht Bensheim Streitigkeiten im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Höhe von 5000 EURO nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5.000 Euro, dann ist das LG zuständig. Ferner werden Familiensachen wie Unterhaltssachen, Scheidungen etc. vor dem Amtsgericht in Bensheim verhandelt und das unabhängig vom Streitwert. Zudem ist das Gericht ebenfalls für Mietstreitigkeiten, also rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter, verantwortlich.
Handelt es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Freiheitsstrafe von unter 4 Jahren zu erwarten ist. Ist die zu erwartende Strafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den meisten Fällen das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist abzusehen, dass der Beklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung ansteht, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Bei einer Verhandlung in einer strafrechtlichen Angelegenheit agiert ein einzelner Richter als Strafrichter. Bedingung dafür ist, dass entweder eine Privatklage anhängig ist oder aber bloß eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Gefängnisstrafe unter 2 Jahren. Ist anzunehmen, dass der Beklagte eine höheres Strafmaß erhält, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus zwei Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Revision angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz zuständig. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Angelegenheit angestrebt, dann ist das LG die zuständige Gerichtsbarkeit. Handelt es sich um keine Angelegenheit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Familiensache oder Kindschaftssache, fällt die Berufung in die Verantwortung des Oberlandesgerichts.
Das Amtsgericht ist ferner tätig als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Neben der Verhandlung von Fällen im Strafrecht und im Zivilrecht, kommen Amtsgerichten in Deutschland generell noch weitere Aufgaben zu. Es ist weiterhin für das Führen etlicher Register verantwortlich wie das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Des Weiteren ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Lediglich in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Bei Angelegenheiten in Grundbuchsachen oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Rechtspfleger oder Urkundenbeamte autorisiert, Entscheidungen zu treffen.
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