Nachfolgend finden Sie 22 Entscheidungen vom Amtsgericht Bergisch Gladbach sowie die Adresse in Bergisch Gladbach (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Bergisch Gladbach Anschrift Schloßstraße 21 Telefon 02204 9529-0 Fax 02204 9529-180 poststelle@ag-bergischgladbach.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Bergisch Gladbach ist ein Gericht der ersten Instanz. Amtsgerichte dienen in Deutschland als Eingangsinstanz für rechtliche Streitigkeiten im Strafrecht und im Zivilrecht. Den Amtsgerichten stehen in der Regel Einzelrichter vor. Übergeordnete Instanz ist das LG. Es folgen das OLG und der Bundesgerichtshof. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach Rechtsstreite im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Marke von 5.000 Euro nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5000 EURO, dann ist das Landgericht verantwortlich. Auch familienrechtliche Rechtsstreitigkeiten wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und alle anderen Familiensachen werden nicht abhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht in Bergisch Gladbach verhandelt. Und auch Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass eine verhängte Gefängnisstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist davon auszugehen, dass das Strafmaß 4 Jahre übersteigen wird, dient das LG als Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld erkennbar, dass dem Beschuldigten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie bevorsteht, dann dient das Amtsgericht ebenfalls nicht als Eingangsinstanz. Wird eine strafrechtliche Angelegenheit vor dem Amtsgericht verhandelt, dann agiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Bedingung dafür ist, dass entweder eine Privatklage vorliegt oder aber lediglich eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Freiheitsstrafe unter 2 Jahren. Ist anzunehmen, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird, die zwischen zwei und vier Jahren liegt, dann wird ein sogenanntes Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Wird eine Berufung in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das LG zuständig. Bei Familiensachen oder Kindschaftssachen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht.
Zudem ist das Amtsgericht tätig als Vollstreckungsgericht, Vormundschaftsgericht und Nachlassgericht. Es ist daneben bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsverwaltungen und Zwangsversteigerungen. Neben allen diesen Zuständigkeiten kommen dem Gericht noch weitere Aufgabenbereiche zu. Es ist ferner Registergericht und somit verantwortlich für das Führen des Handelsregisters, Güterrechtsregisters, des Genossenschaftsregisters und des Vereinsregisters. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Lediglich in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Bei Problematiken in Grundbuchangelegenheiten oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Rechtspfleger oder Urkundenbeamte befugt, Entscheidungen zu treffen.
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