Nachfolgend finden Sie 173 Entscheidungen vom Amtsgericht Berlin Charlottenburg sowie die Adresse in Berlin Charlottenburg (Berlin ) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Berlin Charlottenburg Anschrift Amtsgerichtsplatz 1 Telefon 030 90177-0 Fax 030 90177-447 | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei einer Vielzahl an rechtlichen Streitigkeiten dient das Amtsgericht in Berlin Charlottenburg als Eingangsinstanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Gegebenheiten Amtsgerichte in Deutschland bei Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht und Strafrecht als Eingangsinstanz. Den Amtsgerichten stehen in der Regel Einzelrichter vor. Übergeordnete Instanz ist das LG. Es folgen das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof. Zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten werden vor dem Amtsgericht Berlin Charlottenburg verhandelt, wenn der Streitwert unter 5.000 Euro anzusetzen ist. Liegt der Streitwert über 5.000 Euro, dann ist das Landgericht verantwortlich. Auch Streitigkeiten im Familienrecht wie Scheidungen, Unterhaltsangelegenheiten und sämtliche andere Familiensachen werden unabhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht Berlin Charlottenburg verhandelt. Mietstreitigkeiten werden ebenfalls vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass eine verhängte Gefängnisstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das LG Eingangsinstanz. Auch wenn abzusehen ist, dass den Beklagten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Wird eine strafrechtliche Angelegenheit vor dem Amtsgericht verhandelt, dann agiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Voraussetzung dafür ist, dass die Strafe zwei Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist anzunehmen, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird, die zwischen zwei und vier Jahren liegt, dann wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und 2 Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz übergeben. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Handelt es sich bei dem Streitfall um eine zivilrechtliche Angelegenheit, dann erfolgt eine Revision vor dem Landgericht. Handelt es sich allerdings um eine Familiensache oder Kindschaftssache, dann ist das OLG zuständig.
Weiterhin ist das Amtsgericht tätig als Vormundschaftsgericht, Vollstreckungsgericht und Nachlassgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in Deutschland. Aber das Amtsgericht in der BRD übernimmt noch zusätzliche Aufgabenbereiche. Es ist ferner Registergericht und somit zuständig für das Führen des Güterrechtsregisters, des Handelsregisters, des Genossenschaftsregisters und des Vereinsregisters. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme stellt hier Baden-Württemberg dar. Entscheidungsbefugte in Grundbuch- oder Registersachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.
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