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Amtsgericht (AG) Berlin Spandau – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Berlin

Nachfolgend finden Sie 10 Entscheidungen vom Amtsgericht Berlin Spandau sowie die Adresse in Berlin Spandau (Berlin ) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Berlin Spandau

Anschrift

Altstädter Ring 7
13597 Berlin

Telefon

030 90157-0

Fax

030 90157-444

E-Mail

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Kurzinfo zum Amtsgericht Berlin Spandau
Amtsgericht Berlin Spandau

Das Amtsgericht in Berlin Spandau ist eines von 646 Amtsgerichten in Deutschland. In Deutschland erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielzahl an Aufgaben. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an niedrigster Position und ist somit bei einer großen Vielzahl an Rechtskonflikten die Eingangsinstanz. U.a. ist das Amtsgericht für die Verhandlung zivilrechtlicher Streitigkeiten zuständig. Hierunter versteht man Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren privaten Personen. Zivilrechtliche Auseinandersetzungen können zum Beispiel sein Familiensachen, Erbauseinandersetzungen, Mietstreitigkeiten oder auch Streitigkeiten aus Dienst- oder Werkverträgen. Bei einem Streitwert über 5,000 Euro ist das LG zuständig. Doch nicht nur zivilrechtliche Auseinandersetzungen, sondern auch strafrechtliche Angelegenheiten fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts. Damit eine Strafsache vor dem Amtsgericht in Berlin Spandau verhandelt wird, muss zu erwarten sein, dass keine Haftstrafe, die länger als 4 Jahre dauert, angesetzt wird. Ferner darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet wird.

Ein großes Aufgabenfeld des Amtsgericht in Berlin Spandau ist die Verhandlung von Familiensachen. Zu den Familiensachen gehören beispielsweise Kindschaftssachen ebenso wie Ehescheidungen, Streitigkeiten in Bezug auf die Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht Berlin Spandau kein Anwaltszwang. Familiengerichtssachen werden dabei allerdings anders gehandhabt. Bei Familiengerichtssachen muss ein Anwalt mandatiert werden. Ein weiterer wichtiger Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. In diesem Bereich ist es das Vollstreckungsgericht als Teil des Amtsgerichts, das Aufgaben der Zwangsvollstreckung übernimmt. Das Vollstreckungsgericht ist ferner zuständig für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.

Doch dem Amtsgericht kommen noch weitere Aufgaben zu, sprich es übernimmt ebenfalls Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Terminus freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenso breitgefächert. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Überdies fallen auch das Urkundenwesen und Registersachen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angefochten werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer höheren Instanz überprüft. Zu beachten ist, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann möglich ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Eine Berufung kann z.B. dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Vom Amtsgericht gefällte strafrechtliche Urteile können grundsätzlich durch eine Berufung angefochten werden.


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