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Amtsgericht (AG) Berlin Tempelhof-Kreuzberg – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Berlin

Nachfolgend finden Sie 40 Entscheidungen vom Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg sowie die Adresse in Berlin Tempelhof-Kreuzberg (Berlin ) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg

Anschrift

Möckernstraße 130
10963 Berlin

Telefon

030 90175-0

Fax

030 90175-211

E-Mail

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Kurzinfo zum Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg
Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg

Amtsgerichte stehen auf der niedrigsten Stufe des Gerichtsaufbaus in der BRD. Insgesamt gibt es 646 Amtsgerichte, eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland bedeutende Obliegenheiten zu. Bei vielen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz zuständig. U.a. ist das Amtsgericht für die Verhandlung zivilrechtlicher Auseinandersetzungen zuständig. Darunter versteht man rechtliche Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren privaten Personen. Das Feld der zivilrechtlichen Rechtskonflikte ist groß und reicht von Familienangelegenheiten über Erbschaftsauseinandersetzungen und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Dienstverträgen oder Werkverträgen. Sollte der Streitwert über 5000 Euro liegen, so ist das Landgericht anzurufen. Doch nicht nur zivilrechtliche Auseinandersetzungen, sondern auch strafrechtliche Fälle fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts. Damit eine Strafsache vor dem Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg verhandelt wird, muss zu erwarten sein, dass keine Freiheitsstrafe, die länger als vier Jahre dauert, angesetzt wird. Ferner darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet wird.

Ein großes Aufgabenfeld des Amtsgericht in Berlin Tempelhof-Kreuzberg ist die Verhandlung von Familiensachen. Unter Familiensachen verstehen sich Ehescheidungen ebenso wie beispielsweise Auseinandersetzungen bezüglich des Umgangsrechts, der Unterhaltspflicht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Konflikte in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diese Rubrik. Wichtig ist es zu wissen, dass vor dem Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg kein Zwang besteht, sich einen Anwalt zu nehmen. Familiengerichtssachen werden hierbei jedoch anders behandelt. Bei Familiengerichtssachen muss ein Anwalt mandatiert werden. Auch in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fällt die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, übernommen. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung oder einer Zwangsverwaltung von Grundstücken, so wird auch dies vom Vollstreckungsgericht übernommen.

Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht zuständig zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielseitig. Anzuführen sind hierbei z.B. die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht betreut. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angefochten werden. Im Falle einer Berufung wird dann das im Instanzenzug nächsthöhere Gericht - damit Landgericht oder Oberlandesgericht - das ergangene Urteil des Amtsgerichts überprüfen. Wissen sollte man, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann möglich ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Hat ein Urteil z.B. grundlegende Bedeutung, dann ist dies ein Grund, weshalb eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Vom Amtsgericht gefällte Urteile im Strafrecht können grundsätzlich durch eine Berufung angefochten werden.

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