Nachfolgend finden Sie 70 Entscheidungen vom Amtsgericht Berlin Tiergarten sowie die Adresse in Berlin Tiergarten (Berlin ) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Berlin Tiergarten Anschrift Turmstraße 91 Telefon 030 9014-0 Fax 030 9014-2010 | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In Deutschland bestehen 646 Amtsgerichte. Eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht in Berlin Tiergarten. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland bedeutende Aufgaben zu. Bei vielen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz zuständig. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten u.a. Rechtsstreitigkeiten aus dem Zivilrecht. Kommt es zu einem rechtlichen Konflikt zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Als Beispiele für Streitigkeiten im Zivilrecht können genannt werden Familiensachen, Mietstreitigkeiten oder auch Erbschaftsauseinandersetzungen. Bedingung, dass rechtliche Konflikte in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, ist, dass der Streitwert unter 5000 Euro liegt. Übersteigt der Streitwert 5000 Euro ist das Landgericht zuständig. Ebenso ist das Amtsgericht für Angelegenheiten aus dem Strafrecht zuständig. Voraussetzung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht in Berlin Tiergarten verhandelt wird, ist, dass keine Freiheitsstrafe von mehr als 4 Jahren erwartet werden kann. Zudem muss schon im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in der Psychiatrie untergebracht wird.
Neben den genannten Bereichen sind auch Rechtskonflikte in Familiensachen ein großer Aufgabenbereich mit dem das Amtsgericht Berlin Tiergarten betraut ist. Unter Familiensachen verstehen sich Scheidungen ebenso wie z.B. Konflikte bezüglich der Unterhaltspflicht, dem Umgangsrecht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Streitigkeiten in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diese Rubrik. Vor dem Amtsgericht Berlin Tiergarten gilt übrigens keine Anwaltspflicht. Eine Ausnahme stellen Familiengerichtssachen dar. Hier besteht ein Anwaltszwang. Auch in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichts fällt die Zwangsvollstreckung. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Zwangsvollstreckungsaufgaben in das bewegliche Vermögen befasst. Das Vollstreckungsgericht ist ferner verantwortlich für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht verantwortlich zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Auch hier sind die Aufgaben vielfältig und reichen von Eintragungen in das Grundbuch über Erteilung eines Erbscheins hinzu Erlass von Betreuung. Das Urkundenwesen und Registersachen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht obliegen. Vom Amtsgericht erlassene zivilrechtliche Urteile können im Rahmen einer Berufung angefochten werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer höheren Instanz überprüft. Eine Berufung bei zivilrechtlichen Urteilen ist jedoch nur dann möglich, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Hat ein Urteil zum Beispiel grundlegende Bedeutung, dann ist dies ein Grund, weshalb eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Vom Amtsgericht gefällte Urteile im Strafrecht können grundsätzlich durch eine Berufung angegriffen werden.
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