Nachfolgend finden Sie 24 Entscheidungen vom Amtsgericht Berlin Wedding sowie die Adresse in Berlin Wedding (Berlin ) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Berlin Wedding Anschrift Brunnenplatz 1 Telefon 030 90156-0 Fax 030 90156-664 | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
|
Insgesamt gibt es in der BRD 1109 Gerichte, hiervon sind 646 Amtsgerichte. Eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht Berlin Wedding. Amtsgerichte in der BRD übernehmen eine Vielzahl an wichtigen Aufgaben. Bei vielen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz zuständig. An den Amtsgerichten verhandelt werden u.a. zivilrechtliche Angelegenheiten. In den Bereich des Zivilrechts fallen Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren private Personen. Das Feld der zivilrechtlichen Auseinandersetzungen ist breit gefächert und reicht von Familienangelegenheiten über Erbschaftsauseinandersetzungen und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Dienstverträgen oder Werkverträgen. Sollte der Streitwert über 5000 Euro liegen, so ist das Landgericht anzurufen. Doch nicht nur zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten, sondern auch strafrechtliche Fälle fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts. Das Amtsgericht Berlin Wedding ist jedoch nur verantwortlich, wenn davon auszugehen ist, dass die zu erwartende Strafe unter 4 Jahren liegt. Ferner darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet wird.
Ein großer Aufgabenbereich des Amtsgerichts Berlin Wedding ist die Verhandlung von Familiensachen. Unter Familiensachen verstehen sich Ehescheidungen ebenso wie z.B. Auseinandersetzungen bezüglich der Unterhaltspflicht, dem Umgangsrecht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Konflikte in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diese Rubrik. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht in Berlin Wedding kein Anwaltszwang. Familiengerichtssachen werden dabei jedoch anders gehandhabt. Bei Familiengerichtssachen muss eine anwaltliche Vertretung erfolgen. Auch in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fällt die Zwangsvollstreckung. In diesem Bereich ist es das Vollstreckungsgericht als Teil des Amtsgerichts, das Aufgaben der Zwangsvollstreckung übernimmt. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung oder einer Zwangsverwaltung von Grundstücken, so wird auch dies vom Vollstreckungsgericht übernommen.
Doch dem Amtsgericht kommen noch weitere Aufgaben zu, sprich es übernimmt ebenfalls Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von bestimmten Angelegenheiten der Rechtspflege. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenso breitgefächert. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht betreut. Urteile aus dem Zivilrecht können mit Hilfe einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer höheren Instanz, also dem Landgericht oder unter besonderen Voraussetzungen dem Oberlandesgericht. Hervorgehoben muss werden, dass eine Berufung im Zivilrecht nur möglich ist, wenn diese explizit zugelassen wurde oder aber wenn der Beschwerdewert 600 Euro übersteigt. Eine Berufung kann z.B. dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Bei strafrechtlichen urteilen, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Berufung oder Revision eingelegt werden.
2011 | - | - | - | - | - | - |
- | - | - | Oktober | - | - | |
2009 | - | - | - | - | - | - |
- | - | - | Oktober | - | - | |
2008 | Januar | - | März | - | - | - |
- | - | - | - | - | - | |
2007 | Januar | Februar | März | April | Mai | Juni |
- | August | - | Oktober | - | Dezember | |
2006 | Januar | - | - | April | - | - |
Juli | - | September | Oktober | - | - |
© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.