Nachfolgend finden Sie 17 Entscheidungen vom Amtsgericht Bernau bei Berlin sowie die Adresse in Bernau bei Berlin (Brandenburg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Bernau bei Berlin Anschrift Breitscheidstraße 50 Telefon 03338 7080-0 Fax 03338 7080-143 verwaltung@agber.brandenburg.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In Deutschland ist das Amtsgericht in den meisten Fällen die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Gegebenheiten Amtsgerichte in Deutschland bei Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht und Strafrecht als Eingangsinstanz. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Übergeordnete Instanz ist das LG. Es folgen das Oberlandesgericht und der BGH. Vor dem Amtsgericht in Bernau bei Berlin verhandelt werden zivilrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Rechtliche Auseinandersetzungen, deren Streitwert höher ist als 5000 EURO, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem LG verhandelt. Ebenfalls vor dem Amtsgericht in Bernau bei Berlin verhandelt werden, unabhängig vom Streitwert, familienrechtliche Angelegenheiten wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und andere Familiensachen. Mietstreitigkeiten werden ebenso vor dem Amtsgericht verhandelt.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass eine verhängte Gefängnisstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist davon auszugehen, dass das Strafmaß 4 Jahre übersteigen wird, dient das LG als Eingangsinstanz. Auch wenn abzusehen ist, dass den Beklagten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Bei einer Gerichtsverhandlung in einer Strafsache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Voraussetzung hierfür ist, dass die Strafe zwei Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist anzunehmen, dass der Beschuldigte eine höhere Strafe erhält, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus zwei Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Berufung angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz verantwortlich. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Revision in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das Landgericht verantwortlich. Handelt es sich jedoch um eine Familiensache oder Kindschaftssache, dann ist das Oberlandesgericht anzurufen.
Das Amtsgericht ist zudem tätig als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist daneben bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsverwaltungen und Zwangsversteigerungen. Aber das Amtsgericht in Deutschland übernimmt noch weitere Aufgabenbereiche. Es ist überdies hinaus für das Führen zahlreicher Register zuständig wie das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister, das Güterrechtsregister und das Handelsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme stellt hier das Bundesland Baden-Württemberg dar. Bei Problematiken in Grundbuchangelegenheiten oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger befugt, Entscheidungen zu treffen.
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