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Amtsgericht (AG) Bernkastel-Kues – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Bernkastel-Kues sowie die Adresse in Bernkastel-Kues (Rheinland-Pfalz) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Bernkastel-Kues

Anschrift

Brüningstraße 30
54470 Bernkastel-Kues

Telefon

06531 59-0

Fax

06531 59-176

E-Mail

agber@ko.mjv.rlp.de

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Kurzinfo zum Amtsgericht Bernkastel-Kues
Amtsgericht Bernkastel-Kues

Das Amtsgericht in Bernkastel-Kues ist bei einem Großteil von rechtlichen Streitigkeiten Eingangsinstanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Gegebenheiten Amtsgerichte in Deutschland bei Rechtsstreitigkeiten im Strafrecht und Zivilrecht als Eingangsinstanz. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der BGH. Vor dem Amtsgericht in Bernkastel-Kues verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5000 EURO nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das Landgericht die verantwortliche Eingangsinstanz. Auch familienrechtliche Rechtsstreitigkeiten wie Scheidungen, Unterhaltsangelegenheiten und sämtliche andere Familiensachen werden unabhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht in Bernkastel-Kues verhandelt. Und auch Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.

Außerdem ist das Amtsgericht für Strafsachen zuständig, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Ist die zu erwartende Strafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den der Regel das LG als Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld erkennbar, dass dem Beschuldigten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie droht, dann dient das Amtsgericht ebenfalls nicht als Eingangsinstanz. Bei einer Gerichtsverhandlung in einer strafrechtlichen Sache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Bedingung hierfür ist, dass entweder eine Privatklage vorliegt oder aber bloß eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Gefängnisstrafe unter zwei Jahren. Kann davon ausgegangen werden, dass ein höheres Strafmaß angesetzt wird, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und zwei Schöffen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Berufung an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Handelt es sich bei dem Streitfall um eine zivilrechtliche Angelegenheit, dann erfolgt eine Berufung vor dem Landgericht. Handelt es sich um keinen Rechtsstreit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Familiensache oder Kindschaftssache, fällt die Berufung in die Zuständigkeit des OLGs.

Das Amtsgericht ist zudem tätig als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsverwaltung als auch der Zwangsversteigerung. Neben allen diesen Zuständigkeitsbereichen kommen dem Gericht noch weitere Aufgaben zu. So dient das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk zuständig für das Führen des Genossenschaftsregisters, Handelsregisters, Vereinsregisters und Güterrechtsregisters. Ebenso ist das Grundbuchamt in aller Regel in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme stellt hier das Bundesland Baden-Württemberg dar. Entscheidungsbefugte in Grundbuch- oder Registersachen sind neben Richtern auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger.

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