Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Bersenbrück sowie die Adresse in Bersenbrück (Niedersachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Bersenbrück Anschrift Stiftshof 8 Telefon 05439 6080 Fax 05439 608200 agbsb-poststelle@justiz.niedersachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei dem Amtsgericht in Bersenbrück handelt es sich um ein Gericht der ersten Instanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Gegebenheiten Amtsgerichte in Deutschland bei rechtlichen Verfahren im Strafrecht und Zivilrecht als Eingangsinstanz. Im Zivilprozess und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem einzelnen Richter gefällt. Übergeordnete Instanz ist das Landgericht. Es folgen das OLG und der BGH. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht in Bersenbrück Rechtsstreite im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Höhe von 5.000 Euro nicht übersteigt. Rechtliche Auseinandersetzungen, deren Streitwert höher ist als 5.000 Euro, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem LG verhandelt. Außerdem werden Familiensachen wie Unterhaltssachen, Scheidungen etc. vor dem Amtsgericht in Bersenbrück verhandelt und das nicht abhängig vom Streitwert. Mietstreitigkeiten werden ebenso vor dem Amtsgericht verhandelt.
Außerdem ist das Amtsgericht für Strafsachen verantwortlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Ist die zu erwartende Freiheitsstrafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den der Regel das LG als Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Angeklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenso ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Wird eine Strafsache vor dem Amtsgericht verhandelt, dann agiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Ein Einzelrichter agiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe bzw. eine Gefängnisstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Kann davon ausgegangen werden, dass ein höheres Strafmaß angesetzt wird, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus 2 Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Berufung angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz verantwortlich. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Angelegenheit angestrebt, dann ist das LG die verantwortliche Gerichtsbarkeit. Bei Familiensachen oder Kindschaftssachen erfolgt die Revision vor dem OLG.
Das Amtsgericht ist zudem tätig als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in Deutschland. Neben der Verhandlung von Fällen im Strafrecht und im Zivilrecht, kommen Amtsgerichten in der BRD generell noch weitere Aufgaben zu. Es ist weiterhin für das Führen zahlreicher Register zuständig wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Ferner ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Lediglich in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Bei Angelegenheiten in Grundbuchsachen oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Rechtspfleger oder Urkundenbeamte autorisiert, Entscheidungen zu treffen.
2005 | - | - | März | - | - | - |
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