JuraForum.de - Anwaltssuche mit Online-Rechtsberatung JURA-KI fragen!
Sie sind Anwalt?
Login Klappmenu

Amtsgericht (AG) Bersenbrück – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Niedersachsen

Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Bersenbrück sowie die Adresse in Bersenbrück (Niedersachsen) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Bersenbrück

Anschrift

Stiftshof 8
49593 Bersenbrück

Telefon

05439 6080

Fax

05439 608200

E-Mail

agbsb-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte anzeigen

Hinweis: Keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der obigen Daten
Kurzinfo zum Amtsgericht Bersenbrück
Amtsgericht Bersenbrück

Bei dem Amtsgericht in Bersenbrück handelt es sich um ein Gericht der ersten Instanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Gegebenheiten Amtsgerichte in Deutschland bei rechtlichen Verfahren im Strafrecht und Zivilrecht als Eingangsinstanz. Im Zivilprozess und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem einzelnen Richter gefällt. Übergeordnete Instanz ist das Landgericht. Es folgen das OLG und der BGH. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht in Bersenbrück Rechtsstreite im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Höhe von 5.000 Euro nicht übersteigt. Rechtliche Auseinandersetzungen, deren Streitwert höher ist als 5.000 Euro, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem LG verhandelt. Außerdem werden Familiensachen wie Unterhaltssachen, Scheidungen etc. vor dem Amtsgericht in Bersenbrück verhandelt und das nicht abhängig vom Streitwert. Mietstreitigkeiten werden ebenso vor dem Amtsgericht verhandelt.

Außerdem ist das Amtsgericht für Strafsachen verantwortlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Ist die zu erwartende Freiheitsstrafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den der Regel das LG als Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Angeklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenso ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Wird eine Strafsache vor dem Amtsgericht verhandelt, dann agiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Ein Einzelrichter agiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe bzw. eine Gefängnisstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Kann davon ausgegangen werden, dass ein höheres Strafmaß angesetzt wird, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus 2 Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Berufung angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz verantwortlich. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Angelegenheit angestrebt, dann ist das LG die verantwortliche Gerichtsbarkeit. Bei Familiensachen oder Kindschaftssachen erfolgt die Revision vor dem OLG.

Das Amtsgericht ist zudem tätig als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in Deutschland. Neben der Verhandlung von Fällen im Strafrecht und im Zivilrecht, kommen Amtsgerichten in der BRD generell noch weitere Aufgaben zu. Es ist weiterhin für das Führen zahlreicher Register zuständig wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Ferner ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Lediglich in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Bei Angelegenheiten in Grundbuchsachen oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Rechtspfleger oder Urkundenbeamte autorisiert, Entscheidungen zu treffen.

Nachrichten zum Thema
  • Gebr. Sanders GmbH & Co. KG zeigt Zahlungsunfähigkeit an
    Eigentlich hätte bei den Anlegern der Gebr. Sanders-Anleihe am 22. Oktober die Zinszahlung eingehen sollen. Daraus wurde nichts. Denn der Bettenhersteller ist insolvent. Ende September beantragte er ein Schutzschirmverfahren. Das Amtsgericht Bersenbrück gab dem Antrag statt. Inzwischen hat die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG Zahlungsunfähigkeit angezeigt. Nach Unternehmensangaben ...

  • Volltext-Suche in allen Entscheidungen

    Amtsgericht Bersenbrück – Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse nach Datum

    2005--März---
    ------

    Rechtsanwälte im Gerichtsbezirk


    Foto
    Dirk Brinkmann   Bahnhofstr. 6 , 49593 Bersenbrück
    Telscher & Kollegen
    Fachanwalt für: Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht


    Foto
    Beatrix Rauf   Bahnhofstr. 6 , 49593 Bersenbrück
    Telscher & Kollegen
    Fachanwalt für: Familienrecht


    Foto
    Norbert Gieseke   Lindenstr. 25, 49593 Bersenbrück
    Mertens & Gieseke
    Fachanwalt für: Arbeitsrecht, Familienrecht


    Foto
    Rüdiger Stasun   Bramscher Str. 26, 49593 Bersenbrück
    Stasun
    Fachanwalt für: Familienrecht, Sozialrecht


    Foto
    Ansgar Saft   Bahnhofstr. 6 , 49593 Bersenbrück
    Telscher & Kollegen
    Fachanwalt für: Arbeitsrecht


    Weitere Gerichte

    © 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.