Nachfolgend finden Sie 2 Entscheidungen vom Amtsgericht Böblingen sowie die Adresse in Böblingen (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Böblingen Anschrift Steinbeisstraße 7 Telefon 07031 1302 Fax 07031 134999 poststelle@agboeblingen.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In Deutschland bestehen 646 Amtsgerichte. Eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht Böblingen. Amtsgerichte in Deutschland übernehmen eine Vielzahl an bedeutenden Aufgaben. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an niedrigster Position und ist somit bei einer großen Vielzahl an Rechtstreitigkeiten die Eingangsinstanz. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten unter anderem Rechtsstreitigkeiten aus dem Zivilrecht. Hierunter versteht man rechtliche Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren privaten Personen. Zivilrechtliche Auseinandersetzungen können beispielsweise sein Erbstreitigkeiten, Familiensachen, Mietstreitigkeiten oder auch Streitigkeiten aus Dienst- oder Werkverträgen. Sollte der Streitwert über 5,000 Euro liegen, so ist das Landgericht anzurufen. Und auch Strafsachen werden vor dem Amtsgericht in Böblingen verhandelt. Das Amtsgericht in Böblingen ist jedoch nur zuständig, wenn anzunehmen ist, dass die zu erwartende Strafe unter 4 Jahren liegt. Ferner darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet wird.
Ein großes Aufgabenfeld des Amtsgericht in Böblingen ist die Verhandlung von Familiensachen. Zu den Familiensachen zählen Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche des Umgangsrechts und der elterlichen Sorge, Kindschaftssachen, Fragen bezüglich der Unterhaltspflicht, Versorgungsausgleichsangelegenheiten sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht in Böblingen kein Anwaltszwang. Ausgenommen sind hierbei Familiengerichtssachen. Hier müssen sich die Parteien von einem Anwalt lassen. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht verantwortlich. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Zwangsvollstreckungsaufgaben in das bewegliche Vermögen befasst. Das Vollstreckungsgericht ist ferner verantwortlich für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Doch dem Amtsgericht kommen noch weitere Aufgaben zu, sprich es übernimmt außerdem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Terminus freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass spezielle Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Auch hier sind die Aufgaben vielfältig und reichen von Eintragungen in das Grundbuch über Erteilung eines Erbscheins hinzu Erlass von Betreuung. Das Urkundenwesen und Registersachen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht auferlegt sind. Urteile aus dem Zivilrecht können mittels einer Berufung angegriffen werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer übergeordneten Instanz überprüft. Wissen sollte man, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann möglich ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Eine Berufung kann z.B. dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Bei strafrechtlichen urteilen, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Revision oder Berufung eingelegt werden.
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