Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Borna sowie die Adresse in Borna (Sachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Borna Anschrift Am Gericht 2 Telefon 03433 2755-0 Fax 03433 2755-102 verwaltung-p@agbrn.justiz.sachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Borna ist bei einem Großteil von rechtlichen Streitigkeiten Eingangsinstanz. Amtsgerichte dienen in der BRD als Eingangsinstanz für rechtliche Streitigkeiten im Strafrecht und im Zivilrecht. Im Zivilprozess und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem Einzelrichter gefällt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das Oberlandesgericht sowie der Bundesgerichtshof. Zivilrechtliche Verfahren werden vor dem Amtsgericht in Borna verhandelt, wenn der Streitwert unter 5.000 Euro anzusetzen ist. Liegt der Streitwert über 5.000 Euro, dann ist das Landgericht zuständig. Auch familienrechtliche Rechtsstreitigkeiten wie Scheidungen, Unterhaltsangelegenheiten und alle anderen Familiensachen werden nicht abhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht Borna verhandelt. Und ebenfalls Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.
Weiterhin ist das Amtsgericht für Strafsachen verantwortlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Ist die zu erwartende Freiheitsstrafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den meisten Fällen das LG als Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld deutlich, dass dem Beschuldigten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie bevorsteht, dann dient das Amtsgericht auch nicht als Eingangsinstanz. Wird eine strafrechtliche Angelegenheit vor dem Amtsgericht verhandelt, dann agiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Ein Einzelrichter fungiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe bzw. eine Gefängnisstrafe, die unter zwei Jahren liegt, zu erwarten ist. Ist anzunehmen, dass der Beschuldigte eine höhere Strafe erhält, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und 2 Schöffen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Berufung angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz zuständig. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Revision in einer zivilrechtlichen Sache angestrebt, dann ist das LG verantwortlich. Handelt es sich jedoch um eine Kindschaftssache oder Familiensache, dann ist das OLG anzurufen.
Zudem ist das Amtsgericht tätig als Vormundschaftsgericht, Vollstreckungsgericht und Nachlassgericht. Es ist daneben bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsverwaltungen und Zwangsversteigerungen. Neben der Verhandlung von Fällen im Zivilrecht und Strafrecht, kommen Amtsgerichten in Deutschland generell noch weitere Aufgaben zu. Es ist überdies hinaus für das Führen zahlreicher Register zuständig wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Ferner ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme gilt hierbei für Baden-Württemberg. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.
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