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Amtsgericht (AG) Bottrop – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Nordrhein-Westfalen

Nachfolgend finden Sie 11 Entscheidungen vom Amtsgericht Bottrop sowie die Adresse in Bottrop (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Bottrop

Anschrift

Gerichtsstraße 24 - 26
46236 Bottrop

Telefon

02041 77997-0

Fax

02041 77997-100

E-Mail

poststelle@ag-bottrop.nrw.de

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Kurzinfo zum Amtsgericht Bottrop
Amtsgericht Bottrop

In der BRD gibt es 646 Amtsgerichte. Eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht in Bottrop. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland wichtige Aufgaben zu. Sie dienen als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten u.a. Streitigkeiten aus dem Zivilrecht. Hierunter versteht man Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Zivilrechtliche Auseinandersetzungen können zum Beispiel sein Erbstreitigkeiten, Familiensachen, Mietstreitigkeiten oder auch Streitigkeiten aus Werk- oder Dienstverträgen. Bei einem Streitwert höher als 5,000 Euro ist das Landgericht zuständig. Aber nicht nur zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten, sondern auch strafrechtliche Fälle fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts. Voraussetzung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht Bottrop verhandelt wird, ist, dass keine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren erwartet werden kann. Ferner darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet wird.

Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht in Bottrop verantwortlich. Zu den Familiensachen gehören z.B. Kindschaftssachen ebenso wie Scheidungen, Streitigkeiten in Bezug auf die Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Vor dem Amtsgericht Bottrop gilt im Übrigen keine Anwaltspflicht. Familiengerichtssachen werden hierbei jedoch anders gehandhabt. Bei Familiengerichtssachen muss ein Anwalt mandatiert werden. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht zuständig. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, übernommen. Das Vollstreckungsgericht ist auch verantwortlich für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.

Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht verantwortlich zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Begriff freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass spezielle Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenso sehr umfangreich. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Das Urkundenwesen und Registersachen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht auferlegt sind. Vom Amtsgericht erlassene zivilrechtliche Urteile können im Rahmen einer Berufung angefochten werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer übergeordneten Instanz überprüft. Hervorgehoben muss werden, dass eine Berufung im Zivilrecht nur eine Option ist, wenn diese explizit zugelassen wurde oder aber wenn der Beschwerdewert 600 Euro übersteigt. Hat ein Urteil zum Beispiel grundlegende Bedeutung, dann ist dies ein Grund, weshalb eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Vom Amtsgericht gefällte Urteile im Strafrecht können grundsätzlich durch eine Berufung angefochten werden.

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