Nachfolgend finden Sie 8 Entscheidungen vom Amtsgericht Brake (Unterweser) sowie die Adresse in Brake (Unterweser) (Niedersachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Brake (Unterweser) Anschrift Bürgermeister-Müller-Straße 34 Telefon 04401 1090 Fax 04401 109111 agbra-poststelle@justiz.niedersachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In Deutschland ist das Amtsgericht in den meisten Fällen die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Gegebenheiten Amtsgerichte in Deutschland bei rechtlichen Verfahren im Zivilrecht und Strafrecht als Eingangsinstanz. Den Amtsgerichten stehen in der Regel Einzelrichter vor. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der Bundesgerichtshof. Zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten werden vor dem Amtsgericht in Brake (Unterweser) verhandelt, wenn der Streitwert unter 5.000 Euro liegt. Liegt der Streitwert über 5000 EURO, dann ist das Landgericht zuständig. Außerdem werden Familiensachen wie Unterhaltssachen, Scheidungen etc. vor dem Amtsgericht in Brake (Unterweser) verhandelt und das unabhängig vom Streitwert. Mietstreitigkeiten werden ebenfalls vor dem Amtsgericht verhandelt.
Dreht es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Freiheitsstrafe von weniger als 4 Jahren erwartet werden kann. Ist davon auszugehen, dass das Strafmaß 4 Jahre übersteigen wird, dient das LG als Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld deutlich, dass dem Angeklagten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie droht, dann dient das Amtsgericht auch nicht als Eingangsinstanz. Wird eine Strafsache vor dem Amtsgericht verhandelt, dann fungiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Ein Einzelrichter fungiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe, die unter zwei Jahren liegt, zu erwarten ist. Ist anzunehmen, dass der Beschuldigte eine höheres Strafmaß erhält, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Berufung angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz verantwortlich. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Handelt es sich bei dem Rechtsstreit um eine Zivilsache, dann erfolgt eine Berufung vor dem LG. Handelt es sich jedoch um eine Kindschaftssache oder Familiensache, dann ist das Oberlandesgericht anzurufen.
Überdies fungiert das Amtsgericht als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Neben der Verhandlung von Fällen im Zivilrecht und Strafrecht, kommen Amtsgerichten in Deutschland normalerweise noch weitere Aufgaben zu. Es ist weiterhin für das Führen etlicher Register zuständig wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Ebenso ist das Grundbuchamt im Normalfall in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme stellt hier das Bundesland Baden-Württemberg dar. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.
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