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Amtsgericht (AG) Brakel – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Nordrhein-Westfalen

Nachfolgend finden Sie 2 Entscheidungen vom Amtsgericht Brakel sowie die Adresse in Brakel (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Brakel

Anschrift

Nieheimer Straße 17
33034 Brakel

Telefon

05272 3747-0

Fax

05272 3747-70

E-Mail

poststelle@ag-brakel.nrw.de

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Hinweis: Keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der obigen Daten
Kurzinfo zum Amtsgericht Brakel
Amtsgericht Brakel

Das Amtsgericht in Brakel ist eines von 646 Amtsgerichten in Deutschland. In Deutschland erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielfalt an Aufgaben. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an unterster Position und ist somit bei einer immensen Vielzahl an Rechtskonflikten die Eingangsinstanz. An den Amtsgerichten verhandelt werden u.a. zivilrechtliche Angelegenheiten. Hierunter versteht man Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren privaten Personen. Allerdings ist das Amtsgericht bei zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten nur verantwortlich, wenn der Streitwert unter 5000 Euro liegt. Übersteigt der Streitwert 5.000 Euro ist das LG zuständig. Aber nicht nur zivilrechtliche Auseinandersetzungen, sondern auch strafrechtliche Angelegenheiten fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts. Das Amtsgericht in Brakel ist allerdings nur zuständig, wenn davon auszugehen ist, dass die zu erwartende Strafe unter 4 Jahren liegt. Zudem muss bereits im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in der Psychiatrie untergebracht wird.

Ein großes Aufgabenfeld des Amtsgericht in Brakel ist die Verhandlung von Familiensachen. Unter Familiensachen verstehen sich Ehescheidungen ebenso wie beispielsweise Auseinandersetzungen bezüglich der Unterhaltspflicht, dem Umgangsrecht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Streitigkeiten in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diesen Bereich. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht Brakel kein Anwaltszwang. Ausgenommen sind hierbei Familiengerichtssachen. Hier müssen sich die Parteien von einem Anwalt lassen. Auch in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fällt die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, übernommen. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung oder einer Zwangsverwaltung von Grundstücken, so wird auch dies vom Vollstreckungsgericht übernommen.

Doch dem Amtsgericht kommen noch weitere Aufgaben zu, sprich es übernimmt ebenfalls Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Terminus freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenso breitgefächert. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht übernommen. Urteile aus dem Zivilrecht können mittels einer Berufung angegriffen werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer höheren Instanz überprüft. Eine Berufung bei zivilrechtlichen Urteilen ist allerdings nur dann möglich, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Eine Berufung kann z.B. dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Bei strafrechtlichen urteilen, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Berufung oder Revision eingelegt werden.


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Amtsgericht Brakel – Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse nach Datum

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