Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Bremerhaven sowie die Adresse in Bremerhaven (Bremen ) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Bremerhaven Anschrift Nordstraße 10 Telefon 0471 596-13680 Fax 0471 596-13696 office@amtsgericht-bremerhaven.bremen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei vielen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht in Bremerhaven als Eingangsinstanz zuständig. Generell dienen in der BRD die Amtsgerichte in Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht und Strafrecht unter bestimmten Bedingungen als verantwortliche Eingangsinstanz. Den Amtsgerichten stehen in der Regel Einzelrichter vor. Übergeordnete Instanz ist das Landgericht. Es folgen das Oberlandesgericht und der BGH. Zivilrechtliche Verfahren werden vor dem Amtsgericht in Bremerhaven verhandelt, wenn der Streitwert unter 5.000 Euro anzusetzen ist. Verfahren, deren Streitwert höher ist als 5.000 Euro, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt. Ferner werden Familiensachen wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten etc. vor dem Amtsgericht Bremerhaven verhandelt und dies unabhängig vom Streitwert. Mietstreitigkeiten werden ebenfalls vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass eine verhängte Freiheitsstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist davon auszugehen, dass die Freiheitsstrafe 4 Jahre übersteigen wird, dient das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld deutlich, dass dem Beschuldigten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie droht, dann dient das Amtsgericht ebenfalls nicht als Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer strafrechtlichen Angelegenheit agiert ein einzelner Richter als Strafrichter. Bedingung dafür ist, dass entweder eine Privatklage vorliegt oder aber bloß eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Gefängnisstrafe unter 2 Jahren. Ist absehbar, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die zwischen zwei und 4 Jahren liegt, dann wird ein sogenanntes Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus zwei Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Revision an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Handelt es sich bei dem Rechtsstreit um eine Zivilsache, dann erfolgt eine Revision vor dem Landgericht. Handelt es sich jedoch um eine Kindschaftssache oder Familiensache, dann ist das Oberlandesgericht anzurufen.
Das Amtsgericht ist zudem tätig als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts in der BRD. Neben allen diesen Zuständigkeiten kommen dem Gericht noch zusätzliche Aufgaben zu. Es ist außerdem Registergericht und damit verantwortlich für das Führen des Güterrechtsregisters, des Handelsregisters, des Genossenschaftsregisters und des Vereinsregisters. Daneben ist das Grundbuchamt in aller Regel in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme gilt hierbei für Baden-Württemberg. Bei Problematiken in Grundbuchsachen oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Rechtspfleger oder Urkundenbeamte autorisiert, Entscheidungen zu treffen.
1992 | - | - | - | - | Mai | - |
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