Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Bretten sowie die Adresse in Bretten (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Bretten Anschrift Obere Kirchgasse 9 Telefon 07252 507-0 Fax 07252 507-100 poststelle@agbretten.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
|
Das Amtsgericht in Bretten ist eines von insgesamt 646 Amtsgerichten in der BRD und steht auf der niedrigsten Stufe des Gerichtsaufbaus. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland bedeutende Aufgaben zu. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an niedrigster Position und ist somit bei einer immensen Vielzahl an Rechtstreitigkeiten die Eingangsinstanz. An den Amtsgerichten verhandelt werden u.a. zivilrechtliche Angelegenheiten. In den Bereich des Zivilrechts fallen rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Das Feld der zivilrechtlichen Auseinandersetzungen ist groß und reicht von Familienangelegenheiten über Erbschaftsauseinandersetzungen und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Werkverträgen oder Dienstverträgen. Sollte der Streitwert über 5,000 Euro liegen, so ist das LG anzurufen. Und auch Strafsachen werden vor dem Amtsgericht in Bretten verhandelt. Das Amtsgericht Bretten ist jedoch nur verantwortlich, wenn anzunehmen ist, dass die zu erwartende Strafe unter 4 Jahren liegt. Außerdem muss schon im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in der Psychiatrie untergebracht wird.
Ein großer Aufgabenbereich des Amtsgerichts Bretten ist die Verhandlung von Familiensachen. Unter Familiensachen verstehen sich Ehescheidungen ebenso wie beispielsweise Auseinandersetzungen bezüglich der Unterhaltspflicht, dem Umgangsrecht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Streitigkeiten in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diese Rubrik. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht Bretten kein Anwaltszwang. Ausgenommen sind hierbei Familiengerichtssachen. Hier müssen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen. Ein weiterer bedeutender Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. In diesem Bereich ist es das Vollstreckungsgericht als Teil des Amtsgerichts, das Aufgaben der Zwangsvollstreckung übernimmt. Das Vollstreckungsgericht ist auch zuständig für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Doch dem Amtsgericht kommen noch weitere Aufgaben zu, sprich es übernimmt außerdem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von speziellen Angelegenheiten der Rechtspflege. Auch hier sind die Aufgaben breitgefächert und reichen von Eintragungen in das Grundbuch über Erteilung eines Erbscheins hinzu Erlass von Betreuung. Überdies fallen auch Registersachen und das Urkundenwesen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Urteile aus dem Zivilrecht können mit Hilfe einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer höheren Instanz, also dem Landgericht oder unter besonderen Umständen dem OLG. Zu beachten ist, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann durchführbar ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Hat ein Urteil z.B. grundlegende Bedeutung, dann ist das ein Grund, warum eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Bei strafrechtlichen Urteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann im Regelfall immer eine Berufung erfolgen.
© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.