Nachfolgend finden Sie 2 Entscheidungen vom Amtsgericht Brilon sowie die Adresse in Brilon (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Brilon Anschrift Bahnhofstraße 32 Telefon 02961 9619-0 Fax 02961 9619-204 poststelle@ag-brilon.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Brilon ist ein Gericht der ersten Instanz. Generell dienen in Deutschland die Amtsgerichte in Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht und Strafrecht unter bestimmten Voraussetzungen als zuständige Eingangsinstanz. Im Zivilprozess und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem Einzelrichter gefällt. Übergeordnete Instanz ist das Landgericht. Es folgen das OLG und der BGH. Vor dem Amtsgericht in Brilon verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5000 EURO nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das LG die verantwortliche Eingangsinstanz. Ebenfalls vor dem Amtsgericht in Brilon verhandelt werden, nicht abhängig vom Streitwert, familienrechtliche Verfahren wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten und andere Familiensachen. Des Weiteren ist das Gericht ebenfalls für Mietstreitigkeiten, also rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter, verantwortlich.
Außerdem ist das Amtsgericht für Strafsachen zuständig, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das LG Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld erkennbar, dass dem Beschuldigten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie droht, dann dient das Amtsgericht ebenfalls nicht als Eingangsinstanz. Bei einer Gerichtsverhandlung in einer Strafsache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder eine Privatklage vorliegt oder aber lediglich eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren. Kann davon ausgegangen werden, dass eine höhere Strafe angesetzt wird, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und 2 Schöffen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Berufung an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Revision in einer zivilrechtlichen Angelegenheit angestrebt, dann ist das LG die verantwortliche Gerichtsbarkeit. Handelt es sich jedoch um eine Familiensache oder Kindschaftssache, dann ist das Oberlandesgericht anzurufen.
Das Amtsgericht ist zudem tätig als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts in der BRD. Neben der Verhandlung von Fällen im Zivilrecht und Strafrecht, kommen Amtsgerichten in der BRD normalerweise noch weitere Aufgaben zu. Es ist ferner Registergericht und somit verantwortlich für das Führen des Handelsregisters, Güterrechtsregisters, des Vereinsregisters und des Genossenschaftsregisters. Des Weiteren ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Eine Ausnahme gilt hierbei für das Bundesland Baden-Württemberg. Bei Problematiken in Grundbuchangelegenheiten oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger befugt, Entscheidungen zu treffen.
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